Anforderungen an Kassensysteme: Unterschied zwischen den Versionen

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Ausgenommen von der Integration einer TSE sind elektronische Registrierkassen, die nach dem 25. November 2010 angeschafft wurden, GoBD-konform sind und bauartbedingt nicht aufgerüstet werden können. Für diese Kassen gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2023.
Ausgenommen von der Integration einer TSE sind elektronische Registrierkassen, die nach dem 25. November 2010 angeschafft wurden, GoBD-konform sind und bauartbedingt nicht aufgerüstet werden können. Für diese Kassen gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2023.


{{Achtung|Dies gilt '''nicht für Kassensysteme'''. Dies gilt '''nicht für elektronische Kassen, die nachgerüstet''' werden kann. Dies gilt '''nicht für elektronische Kassensysteme, die vor dem 25. November 2010''' angeschafft wurden.}}
{{Achtung|Dies gilt '''nicht für Kassensysteme'''. Dies gilt '''nicht für elektronische Kassen, die nachgerüstet''' werden können. Dies gilt '''nicht für elektronische Kassensysteme, die vor dem 25. November 2010''' angeschafft wurden.}}


Übrigens: Eine Registrierkassenpflicht gibt es in Deutschland nicht und sie ist derzeit nicht geplant. Eine offene Ladenkasse ist also grundsätzlich weiterhin erlaubt.
Übrigens: Eine Registrierkassenpflicht gibt es in Deutschland nicht und sie ist derzeit nicht geplant. Eine offene Ladenkasse ist also grundsätzlich weiterhin erlaubt.


{{Tipp1|Für die Beratung zu Anforderungen an Kassensysteme stehen wir telefonisch unter [tel:+4970012501050 (0 700) 12 50 10 50] oder per E-Mail an [mailto:kontakt@unitedengineering.de kontakt@unitedengineering.de] zur Verfügung.}}
{{Tipp1|Für die Beratung zu Anforderungen an Kassensysteme stehen wir telefonisch unter [tel:+4970012501050 (0 700) 12 50 10 50] oder per E-Mail an [mailto:kontakt@unitedengineering.de kontakt@unitedengineering.de] zur Verfügung.}}
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