DATEV- und GDPdU- Konformität: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese Vorgehensweise wird von der DATEV eG in Nürnberg seit mehreren Jahren empfohlen und ist spätestens seit der CoVID19-Krise 2020-2022 ein wichtiger Schritt zur dauerhaften Entlastung von Mandanten und Steuerkanzleien.
Diese Vorgehensweise wird von der DATEV eG in Nürnberg seit mehreren Jahren empfohlen und ist spätestens seit der CoVID19-Krise 2020-2022 ein wichtiger Schritt zur dauerhaften Entlastung von Mandanten und Steuerkanzleien.


Daher sollte Ihr Steuerberater die übermittelten Buchungsstapel in das Kanzlei-Rechnungswesen (alternativ: Agenda, Addison, Simba, Haufe/Lexware, Sage, etc.) importieren und die dadurch dem Mandanten Honorarforderungen für das Kontieren von Debitorenumsätzen einsparen.
Daher sollte Ihr Steuerberater die übermittelten Buchungsstapel in das Kanzlei-Rechnungswesen (alternativ: Agenda, Addison, Simba, Haufe/Lexware, Sage, etc.) importieren und dadurch dem Mandanten Honorarforderungen für das Kontieren von Debitorenumsätzen einsparen.


{{Hinweis|Siehe dazu: [[Buchhaltung mit FAKTURA-X]]}}
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