DATEV- und GDPdU- Konformität: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Mandant kann die BWA-Funktion von FAKTURA-X mit Liquiditäts- und Qualitätskennzahlen nutzen, hat Zugriff auf ein dreistufiges Mahnwesen mit Verzugszinsberechnung und kann Zahlungen auf Bankkonten mittels mt940 abgleichen. Es wird ein Kassenbuch geführt.
Der Mandant kann die BWA-Funktion von FAKTURA-X mit Liquiditäts- und Qualitätskennzahlen nutzen, hat Zugriff auf ein dreistufiges Mahnwesen mit Verzugszinsberechnung und kann Zahlungen auf Bankkonten mittels mt940 abgleichen. Es wird ein Kassenbuch geführt.


Ziel des Einsatzes von FAKTURA-X ist unter anderem die Digitalisierung der Buchhaltung. Dabei ist die Debitorenbuchhaltung grundsätzlich volldigital. Zumindest die Buchungsstapel mit Debitorenumsätzen können also ohne zusätzlichen Aufwand direkt und DATEV-konform an den Steuerberater übermittelt werden. Dadurch entfällt das kontieren der Umsätze und die Honorarkosten des Steuerberater an den Mandanten für die Buchhaltung entfallen. Im Gegenzug kann der Steuerberater den Arbeitsaufwand durch das manuelle Kontieren senken und damit handlungsfähig bleiben.
Ziel des Einsatzes von FAKTURA-X ist unter anderem die Digitalisierung der Buchhaltung. Dabei ist die Debitorenbuchhaltung grundsätzlich volldigital. Zumindest die Buchungsstapel mit Debitorenumsätzen können also ohne zusätzlichen Aufwand direkt und DATEV-konform an den Steuerberater übermittelt werden. Dadurch entfällt das Kontieren der Umsätze und die Honorarkosten des Steuerberater an den Mandanten für die Buchhaltung entfallen. Im Gegenzug kann der Steuerberater den Arbeitsaufwand durch das manuelle Kontieren senken und damit handlungsfähig bleiben.


Diese Vorgehensweise wird von der DATEV eG in Nürnberg seit mehreren Jahren empfohlen und ist spätestens seit der CoVID19-Krise 2020-2022 ein wichtiger Schritt zur dauerhaften Entlastung von Mandanten und Steuerkanzleien.
Diese Vorgehensweise wird von der DATEV eG in Nürnberg seit mehreren Jahren empfohlen und ist spätestens seit der CoVID19-Krise 2020-2022 ein wichtiger Schritt zur dauerhaften Entlastung von Mandanten und Steuerkanzleien.
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