FAQ: Unterschied zwischen den Versionen

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==Ist der Ausdruck eines Kassenbons verbindlich vorgeschrieben?==
==Ist der Ausdruck eines Kassenbons verbindlich vorgeschrieben?==


Die Aussage des Bundesfinanzministeriums als gesetzgebende Behörde im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sagt zu der Frage, ob ein Bon ausgegeben werden muss, ist eindeutig: Die „Bonpflicht“ wird als Belegausgabepflicht (§ 146a Abs. 2 AO) bezeichnet. Der Kunde ist nicht verpflichtet, den Beleg anzunehmen. Die Belegausgabepflicht gilt auch für Registrierkassen, die der Übergangsregelung des Art. 97 § 30 Abs. 3 EGAO unterliegen. Die Belege dieser Registrierkassen müssen nicht den Anforderungen des § 6 KassenSichV entsprechen. <ref>https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-02-18-steuergerechtigkeit-belegpflicht.html</ref>
Die Aussage des Bundesfinanzministeriums als gesetzgebende Behörde im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ist eindeutig:  


Es gilt das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016. Das "Kassengesetz“ führte die Pflicht zur Ausgabe von Belegen zum 1. Januar 2020 ein. Der Beleg kann elektronisch oder in Papierform ausgestellt werden. Das Erstellen des Belegs muss in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang erfolgen.
''Die „Bonpflicht“ wird als Belegausgabepflicht (§ 146a Abs. 2 AO) bezeichnet. Der Kunde ist nicht verpflichtet, den Beleg anzunehmen. Die Belegausgabepflicht gilt auch für Registrierkassen, die der Übergangsregelung des Art. 97 § 30 Abs. 3 EGAO unterliegen. Die Belege dieser Registrierkassen müssen nicht den Anforderungen des § 6 KassenSichV entsprechen.''
<ref>https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-02-18-steuergerechtigkeit-belegpflicht.html</ref>


Grundlage ist das '''Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen''' vom 22. Dezember 2016. Das "Kassengesetz“ führte die Pflicht zur Ausgabe von Belegen zum 1. Januar 2020 ein. Der Beleg kann elektronisch oder in Papierform ausgestellt werden. Das Erstellen des Belegs muss in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang erfolgen.


{{Hinweis|Die Funktion zur Erzwingung des Bondrucks ist also rechtlich vorgeschrieben}}
{{Hinweis|Die Funktion zur Erzwingung des Bondrucks ist also rechtlich vorgeschrieben}}


==Was bedeuten die Buchstaben und Zahlencodes am Ende des Kassenbon?==


==Was bedeuten die Buchstaben und Zahlencodes am Ende des Kassenbon?==
Auf Kassenbons werden verschiedene Informationen abgedruckt, die für den Endverbraucher nutzlos sind und nur bei Prüfungen der Rechtssicherheit der Kasse ausgewertet werden. Ausgegeben werden Sicherheitsmerkmale, beispielsweise
 
* Anfangszeitpunkt und Endzeitpunkt des Kassiervorgangs
* Seriennummer der Sicherheitseinrichtung
* Name des Kassensystems
* Code zur Zuordnung des Kassiervorgangs (ein sogenannter ''Hash'')
 
Bei einer Prüfung müssen der Hash und auf dem kassenbon mit dem zugeordneten Kassiervorgang im Protokollspeicher übereinstimmen und auf der TSE gepeichert sein.
 
{{Hinweis|Alle diese Informationen sind rechtlich vorgeschrieben}}


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==Muss ein QR-Code auf Kassenbons gedruckt werden?==


==Muss ein QR-Code auf dem Kassenbon gedruckt werden?==
Nein, der Ausdruck des QR-Codes ist nicht vorgeschrieben. Der QR-Code würde die gleichen Informationen enthalten, wie die im Klartext abgedruckten Sicherheitsmerkmale. Dadurch könnten diese Informationen von eimnem Mobilgerät eingelesen werden. Das ist aber, wie gesagt, nicht vorgeschrieben.


Nein, der Ausdruck des
{{Hinweis|Um Papier zu sparen, verzichtet das Kassensystem auf den QR-Code}}


=Fragen zu Lieferungen und Rechnungen=
=Fragen zu Lieferungen und Rechnungen=

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