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Bei Bestandskunden kann man das Einverständnis vor der Nachricht per E-Mail einholen. | Bei Bestandskunden kann man das Einverständnis vor der Nachricht per E-Mail einholen. | ||
Rechtlich gesehen ist es notwendig ein "Opt-In" anzubieten, also die Möglichkeit zur Anmeldung zu eröffnen. Das Gegenteil, "Opt-Out" bedeutet, dass man den Kunden ungefragt Werbung zukommen lässt und ihm nur die Möglichkeit bietet, dies abzubestellen. Dies ist aber zumindest bei Privatkunden nicht erlaubt. | Rechtlich gesehen ist es notwendig, ein "Opt-In" anzubieten, also die Möglichkeit zur Anmeldung zu eröffnen. Das Gegenteil, "Opt-Out" bedeutet, dass man den Kunden ungefragt Werbung zukommen lässt und ihm nur die Möglichkeit bietet, dies abzubestellen. Dies ist aber zumindest bei Privatkunden nicht erlaubt. | ||
Eine sinnvolle Option ist es, eine erste Nachricht zu versenden und diese Bestandskunden als neue Informationskampagne anzubieten. Diese können dann mit einem OptOut den Bezug weiterer Nachrichten ablehnen. | Eine sinnvolle Option ist es, eine erste Nachricht zu versenden und diese Bestandskunden als neue Informationskampagne anzubieten. Diese können dann mit einem OptOut den Bezug weiterer Nachrichten ablehnen. |