Anforderungen an Kassensysteme: Unterschied zwischen den Versionen

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==Fiskalspeicher==
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Ab dem 1. April 2021  müssen Kassen mittels einer durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vor Manipulationen geschützt sein.  
Ab dem 1. April 2021  müssen Kassen mittels einer durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vor Manipulationen geschützt sein.  
 
Ab dem 1. Oktober 2020 muss die Bestellung der TSE durch eine Auftragsbestätigung nachgewiesen werden.
{{Hinweis|Ab dem 1. Oktober 2020 muss die Bestellung der TSE nachgewiesen werden.}}


{{Achtung|Im Bundesland Bremen muss abweichend ab dem 1. Oktober 2020 eine TSE eingesetzt werden}}
{{Achtung|Im Bundesland Bremen muss abweichend ab dem 1. Oktober 2020 eine TSE eingesetzt werden}}

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