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Letztendlich kommt diese Maßnahme allen Händlern zugute, der Verbraucher soll die Einsparungen ebenfalls "verkonsumieren". Gehen Sie davon aus, dass dies den Verbrauchern auch bekannt ist und eine Beibehaltung von Bruttopreisen zu einer negativen Wahrnehmung Ihres Unternehmens führen kann.}} | Letztendlich kommt diese Maßnahme allen Händlern zugute, der Verbraucher soll die Einsparungen ebenfalls "verkonsumieren". Gehen Sie davon aus, dass dies den Verbrauchern auch bekannt ist und eine Beibehaltung von Bruttopreisen zu einer negativen Wahrnehmung Ihres Unternehmens führen kann.}} | ||
Bei der Preisauszeichnung im Einzelhandel | Bei der Preisauszeichnung im Einzelhandel ist es aufgrund des Aufwandes für eine sechsmonatige Übergangszeit möglich, am Eingang, im Kassenbereich und einigen exponierten Stellen im Verkaufsbereich mittels Mitteilungen darauf hinzuweisen, dass aus Kostengründen auf die Änderung der Preisauszeichnung verzichtet wird und die Preise automatisch von der Kasse mit dem niedrigeren Steuersatz abgerechnet werden. Dies ergibt sich aus § 9 Absatz 2 PAngV. | ||
{{Achtung|Dies ist aber nur dann korrekt, wenn die Änderung vollständig an den Kunden weitergegeben wird! Beachten Sie die gesetzlichen Vorgaben bei der Preisauszeichnung und fragen Sie | {{Achtung|Dies ist aber nur dann korrekt, wenn die Änderung vollständig an den Kunden weitergegeben wird! Beachten Sie die gesetzlichen Vorgaben bei der Preisauszeichnung und fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Gewerbaufsichtsbehörde nach!}} | ||
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