Mehrwertsteueränderung: Unterschied zwischen den Versionen

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* Pfandsätze ändern sich nicht, da Leergut für Privatkunden ohne Mehrwertsteuer berechnet wird.
* Pfandsätze ändern sich nicht, da Leergut für Privatkunden ohne Mehrwertsteuer berechnet wird.
* Für Gewerbekunden ist die Mehrwertsteuer irrelevant, der Nettopreis ändert sich ebenfalls nicht. Das gilt sowohl für Waren als auch Pfand.
* Für Gewerbekunden ist die Mehrwertsteuer irrelevant, der Nettopreis ändert sich ebenfalls nicht. Das gilt sowohl für Waren als auch Pfand.
Das Bundesfinanzministerium hat in einem Entwurf vom 12. Juni 2020 auf Seite 13 im Abschnitt 3.4.3, Rz. 29 über die Erstattung von Pfandbeträgen die Möglichkeit beschrieben, dass die Rücknahmen von Pfand mit einer '''Verzögerung von drei Monaten''' (also vom 1. Juli 2020 bis zum 30. September 2020 und dann erneut vom 1. Januar 201 bis zum 31.März 2021) '''zum jeweils alten Steuersatz''' erfolgen kann.
{{Achtung|Es handelt sich dabei um einen '''Vorschlag''', der aufgrund der enormen technischen Probleme '''nicht''' umgesetzt werden sollte.}}
Der Entwurf kann auf https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2020-06-12-befristete-Senkung-umsatzsteuer-juli-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=3 eingesehen werden.


==Vorbereitung==
==Vorbereitung==

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