Mehrwertsteueränderung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Problemlösung==
==FAQ und HowTo: Fragen und Problemlösung==
Im Folgenden erhalten Sie noch weiterführende Informationen zum Thema Mehrwertsteueränderung.


Die Anwendung ist nicht für kurzfristige Mehrwertsteuersatzänderungen konzipiert worden, da diese bisher nie vorgekommen sind. Die derzeitige Situation (kurzfristige Änderung der Steuersätze befristet bis Ende des Jahres) ist also neu und '''erfordert daher vom Anwender hohe Aufmerksamkeit und Sorgfalt'''.
'''Warum werden die Änderungen zum 1. Januar 2021 nicht automatisiert durchgeführt?'''
Eine automatische Änderung der Steuersätze ist nicht sinnvoll, da die Änderungen zum 1. Januar 2021 zwar durch den Gesetzgeber geplant sind, die Umsetzung aber durch die Entwicklungen der nächsten Monate aber noch geändert werden könnte.


{{Hinweis|Die zentrale Steuerung der Steuersätze hat den wesentlichen Vorteil, dass eine einzige Änderung sich auf das gesamte System auswirkt. Dies kann aber in der jetzigen Situation zu Nachteilen führen.
'''Warum ist die Mehrwertsteueränderung in der Anwendung problematisch?'''
Daher werden wir alle Funktionen in den nächsten Wochen noch einmal prüfen, auf Probleme hinweisen und bei Bedarf ein kurzfristiges Patch bereitstellen.}}
Die Mehrwertsteueränderung ist nicht grundsätzlich problematisch, allerdings ist die Anwendung nicht für kurzfristige Mehrwertsteuersatzänderungen konzipiert worden, da diese bisher nie vorgekommen sind. Die letzte Änderung erfolgte 2007, seitdem blieb der Steuersatz unverändert. Die kurzfristige Änderung der Steuersätze am 1. Juni 2020 und deren Befristung auf voraussichtlich 1. Januar 2021 ist neuartig und '''erfordert daher vom Anwender Aufmerksamkeit und Sorgfalt'''.


Letztendlich sind die Mehrwertsteuersatzänderungen in der Buchhaltung vergleichsweise unproblematisch, da die Änderungen die Mehrwertsteuersätze betreffen und nicht die Zuordnung von Waren zu Steuersätzen.
'''Warum werden die Steuersätze zentral gesteuert?'''
Die zentrale Steuerung der Steuersätze hat den wesentlichen Vorteil, dass eine einzige Änderung sich auf das gesamte System auswirkt. Dies kann aber in der jetzigen Situation auch zu Nachteilen führen. Daher werden wir alle Funktionen in den nächsten Wochen noch einmal prüfen, auf Probleme hinweisen und bei Bedarf ein kurzfristiges Patch bereitstellen.


{{Tipp1|Alle Waren, die am 30. Juni 2020 mit 7% Mehrwertsteuer beaufschlagt werden, werden ab 1. Juli 2020 mit 16% beaufschlagt, es findet jedoch kein Wechsel von '''voller''' auf '''halbe''' Mehrwertsteuer statt!}}
'''Die Mehrwertsteuer ist doch nur ein durchlaufender Posten!'''
Ja, letztendlich sind die Mehrwertsteuersatzänderungen in der Buchhaltung vergleichsweise unproblematisch, da die nun anstehenden Änderungen die Höhe der Mehrwertsteuersätze betreffen und nicht die Zuordnung von Waren zu Steuersätzen.
 
{{Tipp1|Das bedeutet, dass alle Waren, die am 30. Juni 2020 mit 7% Mehrwertsteuer beaufschlagt werden, vom 1. Juli 2020 bis voraussichtlich 31. Dezember 2020 mit 16% beaufschlagt werden; es findet jedoch kein Wechsel von '''voller''' auf die '''halbe''' Mehrwertsteuer statt!}}


Da die Anwendung intern mit Nettowerten arbeitet, lassen sich die korrekten Mehrwertsteuersätze anhand der Datumsangaben auch später problemlos rekonstruieren.  
Da die Anwendung intern mit Nettowerten arbeitet, lassen sich die korrekten Mehrwertsteuersätze anhand der Datumsangaben auch später problemlos rekonstruieren.  
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{{Achtung|Dennoch sollten die Hinweise zur Handhabung beachtet werden. Sofern Probleme durch Missachtung dieser Hinweise auftreten, sind Korrekturarbeiten kostenpflichtig!}}
{{Achtung|Dennoch sollten die Hinweise zur Handhabung beachtet werden. Sofern Probleme durch Missachtung dieser Hinweise auftreten, sind Korrekturarbeiten kostenpflichtig!}}


===Buchen nach der Änderung===
'''Wie kann ich Aufträge nach dem Änderungsdatum mit dem alten Steuersatz buchen?'''
 
Um Aufträge nach der Mehrwertsteueranpassung mit dem alten Mehrwertsteuersatz zu buchen, ist es notwendig, zuvor den Mehrwertsteuersatz erneut umzustellen. Dies wird im Abschnitt ''Mehrwertsteuersätze ändern'' in diesem Artikel beschrieben.
Um Aufträge nach der Mehrwertsteueranpassung mit dem alten Mehrwertsteuersatz zu buchen, ist es notwendig, zuvor den Mehrwertsteuersatz erneut umzustellen. Dies wird im Abschnitt ''Mehrwertsteuersätze ändern'' in diesem Artikel beschrieben.


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{{Hinweis|Nach der Buchung muss der aktuelle Mehrwertsteuersatz wiederhergestellt werden}}
{{Hinweis|Nach der Buchung muss der aktuelle Mehrwertsteuersatz wiederhergestellt werden}}


===Drucken nach der Änderung===
'''Kann ich alte Aufträge nach der Änderung noch mit den alten Sätzen drucken?'''
 
In der Regel ist das kein Problem, da der Steuersatz mit dem Beleg gesichert wird und neuere Formulare die gesicherten werte verwenden.
Sofern beim Ausdruck eines Beleges, der vor der Mehrwertsteueranpassung erstellt wurde und nach der Anpassung gedruckt werden soll, der neue Mehrwertsteuersatz anstatt des alten als Steuersatz angegeben wird, ist es notwendig, zuvor den Mehrwertsteuersatz erneut umzustellen. Dies wird im Abschnitt ''Mehrwertsteuersätze ändern'' in diesem Artikel beschrieben.


{{Hinweis|Nach dem Druck muss der aktuelle Mehrwertsteuersatz wiederhergestellt werden}}
{{Hinweis|Sofern jedoch beim Ausdruck eines Beleges, der vor der Mehrwertsteueranpassung erstellt wurde und nach der Anpassung gedruckt werden soll, der neue Mehrwertsteuersatz anstatt des alten als Steuersatz angegeben wird, ist es notwendig, zuvor den Mehrwertsteuersatz erneut umzustellen. Dies wird im Abschnitt ''Mehrwertsteuersätze ändern'' in diesem Artikel beschrieben. Nach dem Druck muss dann der aktuelle Mehrwertsteuersatz wiederhergestellt werden}}

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