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{{Hinweis|Die [[Konditionen#Zahlungsziele|Zahlungsziele]] eines Auftrags können in der Auftragsverwaltung mit der Schaltfläche [[Datei:Editieren.png|link=]] hinter dem Feld Skonto angezeigt und bearbeitet werden.}}
{{Hinweis|Die [[Konditionen#Zahlungsziele|Zahlungsziele]] eines Auftrags können in der Auftragsverwaltung mit der Schaltfläche [[Datei:Editieren.png|link=]] hinter dem Feld Skonto angezeigt und bearbeitet werden.}}


{{Tipp1|Bei Zahlungsielen, die in Tagen angegeben werden, also ohne Enddatum der Frist, gerät der Kunde nicht unmittelbar in Zahlungsverzug. Bei der Angabe eines Enddatums der Zahlungsfrist gerät der Kunde nach Ablauf von 30 Tagen nach dem Enddatum in Zahlungsverzug gemäß §286, 3 BGB. Ansonsten gilt das Datum der Mahnung das als Verzugsbeginn. Ein Hinweis auf den Verzug ist Privatkunden in jedem Fall nötig, bei Gewerbekunden nicht
{{Tipp1|Bei Zahlungszielen, die in Tagen angegeben werden, also ohne Enddatum der Frist, gerät der Kunde nicht unmittelbar in Zahlungsverzug. Bei der Angabe eines Enddatums der Zahlungsfrist gerät der Kunde nach Ablauf von 30 Tagen nach dem Enddatum in Zahlungsverzug gemäß §286, 3 BGB. Ansonsten gilt das Datum der Mahnung als Verzugsbeginn. Ein Hinweis auf den Verzug ist bei Privatkunden in jedem Fall nötig, bei Gewerbekunden nicht
Der Verzugszinssatz liegt bei Privatkunden 5% über dem Basiszinssatz, bei Gewerbekunden 8% über dem Basiszinssatz.
Der Verzugszinssatz liegt bei Privatkunden 5% über dem Basiszinssatz, bei Gewerbekunden 8% über dem Basiszinssatz.
Die Mahngebühr darf 5,- € pro Mahnung betragen, wenn der Kunde bereits im Zahlungsverzug ist. Der Mehrwertsteuersatz der Mahngebühr ist Abhängig von der Gesamtleistung, in der Regel gilt also der volle Satz.}}
Die Mahngebühr darf 5,- € pro Mahnung betragen, wenn der Kunde bereits im Zahlungsverzug ist. Der Mehrwertsteuersatz der Mahngebühr ist Abhängig von der Gesamtleistung, in der Regel gilt also der volle Satz.}}
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