FAQ: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
8 Bytes entfernt ,  10:31, 19. Mai 2021
Zeile 379: Zeile 379:
==Ist der Ausdruck eines Kassenbons verbindlich vorgeschrieben?==
==Ist der Ausdruck eines Kassenbons verbindlich vorgeschrieben?==


Die Aussage des Bundesfinanzministeriums als gesetzgebende Behörde im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sagt zu der Frage, ob ein Bon ausgegeben werden muss, ist eindeutig: Die „Bonpflicht“ wird als Belegausgabepflicht (§ 146a Abs. 2 AO) bezeichnet. Der Kunde ist nicht verpflichtet, den Beleg anzunehmen. Die Belegausgabepflicht gilt auch für Registrierkassen, die der Übergangsregelung des Art. 97 § 30 Abs. 3 EGAO unterliegen. Die Belege dieser Registrierkassen müssen nicht den Anforderungen des § 6 KassenSichV entsprechen. <ref>Quelle:
Die Aussage des Bundesfinanzministeriums als gesetzgebende Behörde im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sagt zu der Frage, ob ein Bon ausgegeben werden muss, ist eindeutig: Die „Bonpflicht“ wird als Belegausgabepflicht (§ 146a Abs. 2 AO) bezeichnet. Der Kunde ist nicht verpflichtet, den Beleg anzunehmen. Die Belegausgabepflicht gilt auch für Registrierkassen, die der Übergangsregelung des Art. 97 § 30 Abs. 3 EGAO unterliegen. Die Belege dieser Registrierkassen müssen nicht den Anforderungen des § 6 KassenSichV entsprechen. <ref>https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-02-18-steuergerechtigkeit-belegpflicht.html</ref>
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-02-18-steuergerechtigkeit-belegpflicht.html</ref>


Es gilt das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016. Das "Kassengesetz“ führte die Pflicht zur Ausgabe von Belegen zum 1. Januar 2020 ein. Der Beleg kann elektronisch oder in Papierform ausgestellt werden. Das Erstellen des Belegs muss in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang erfolgen.
Es gilt das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016. Das "Kassengesetz“ führte die Pflicht zur Ausgabe von Belegen zum 1. Januar 2020 ein. Der Beleg kann elektronisch oder in Papierform ausgestellt werden. Das Erstellen des Belegs muss in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang erfolgen.

Navigationsmenü