Anforderungen an Kassensysteme: Unterschied zwischen den Versionen

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Ab 1.1.2020 müssen Kassen mittels einer durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vor Manipulationen geschützt sein. Dabei muss nicht das Kassensystem, sondern die Sicherheitseinrichtung, die an die Kasse angeschlossen wird, zertifiziert sein.
Ab 1.1.2020 müssen Kassen mittels einer durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vor Manipulationen geschützt sein. Dabei muss nicht das Kassensystem, sondern die Sicherheitseinrichtung, die an die Kasse angeschlossen wird, zertifiziert sein.


Dies betrifft schätzungsweise über zwei Millionen Kassen in Deutschland, die nach dem 25.11.2010 angeschafft wurden und nicht GoBD-konform, oder älter sind und bauartbedingt nicht aufgerüstet werden können. Für GoBD-konforme Kassen gilt ansonsten eine Übergangsfrist bis zum 1.1.2023.
Dies betrifft schätzungsweise über zwei Millionen Kassen in Deutschland, die nach dem 25.11.2010 angeschafft wurden und nicht GoBD-konform, oder älter sind und bauartbedingt nicht aufgerüstet werden können. Für GoBD-konforme Kassen galt ansonsten eine Übergangsfrist bis zum 1.1.2023.


Eine Registrierkassenpflicht gibt es in Deutschland nicht und sie ist derzeit nicht geplant.
Eine Registrierkassenpflicht gibt es in Deutschland nicht und sie ist derzeit nicht geplant.
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