Bondruck erzwingen
Version vom 30. Dezember 2019, 16:13 Uhr von FBO (Diskussion | Beiträge) (→Automatischen Bondruck einzuschalten)
Ab dem 1. Januar 2020 verlangt der Gesetzgeber den automatischen Bondruck nach Abschluss eines Kassiervorgang.
- Der Bon muss unaufgefordert erzeugt und dem Kunden angeboten werden.
- Der Kunde ist jedoch nicht zur Mitnahme des Bons verpflichtet.
Automatischen Bondruck einzuschalten
Der automatische Bondruck muss abhängig vom Benutzermodus der Kasse eingeschaltet werden.
Mit Benutzerverwaltung
Wenn Sie die Benutzerveraltung aktiviert haben, muss der Bondruck für jeden Kassierer aktiviert werden:
- Öffnen Sie die Benutzerverwaltung im Hauptmenü über Stammdaten → Benutzer.
- Wählen Sie im Register Liste einen Benutzer.
- Gehen Sie in das Register Rechte, um die Berechtigungen des angewählten Benutzers im Detail zu bearbeiten
- Starten Sie die Bearbeitung mit Editieren in der Navigationsleiste.
- Aktivieren Sie die Option Bondruck nach Abschluss erzwingen im Bereich Kassenoptionen
- Beenden Sie die Bearbeitung mit Sichern in der Navigationsleiste oder.
Führen Sie die Schritte 2-6 für alle Benutzer durch.
Ohne Benutzerverwaltung
- Öffnen Sie die Einstellungen im Hauptmenü Optionen → Einstellungen.
- Gehen Sie in das Register Kassensystem.
- im Bereich Optionen aktivieren Sie Bondruck erzwingen.
- Sichern Sie die Bearbeitung mit Sichern in der Navigationsleiste..