E-Rechnung
Der Gesetzgeber hat die Pflicht zur Erstellung von elektronischen Rechnungen beschlossen.
Termine
- Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen elektronische Rechnungen annehmen und verarbeiten können
- Der Versand von E-Rechnungen in den vorgeschriebenen Formaten an Gewerbekunden ist
- spätestens ab 1. Januar 2027 verbindlich für Unternehmen, die mehr als 800.000 Euro Umsatz in 2026 erwirtschaften.
- spätestens ab 1. Januar 2028 verbindlich für Unternehmen, die weniger als 800.000 Euro Umsatz in 2026 erwirtschaften.
- Die Pflicht zur Annahme von elektronischen Rechnungen gilt für alle deutschen Unternehmen, nicht jedoch für Unternehmen im Ausland oder Privatkunden.
Technische Grundlagen
Elektronische Rechnungen sind computerlesbare Belege. E-Rechnungen müssen strukturiert und maschinenlesbar sein. Dazu werden die Rechnungsinformationen von einer geeigneten Software in [Markup Language (XML)] erstellt, an den Empfänger übermittelt und dort von einer Computeranwendung verarbeitet. Die XML-Informationen können in eine PDF-Datei integriert werden (beispielsweise als ZUGFeRD) oder als separate XML-Datei (beispielsweise als XRechnung) zusätzlich zu einer PDF-Datei übermittelt werden.
Was ist eine E-Rechnung
E-Rechnungen können als X-Rechnung (XML-Datei) oder ZUGFeRD (PDF-Dokument mit integrierter XML-Datei) ausgeführt werden. Das Hybridformat ZUGFeRD ist eine Kombination von PDF und XML als Container in einer Datei. Dieser Rechnungstyp wird nur in Deutschland verwendet. XRechnungen hingegen sind europaweit standardisiert. Hier wird lediglich eine XML-Datei erzeugt.
Was ist keine E-Rechnung
Die folgenden Formate sind nicht als E-Rechnung zugelassen:
- PDF-Dateien sind keine elektronischen Rechnungen
- Word-Dokumente oder Excel-Tabellen sind keine elektronischen Rechnungen
- Bilddateien wie JPG, PNG, GIF etc.sind keine elektronischen Rechnungen
- EDI-Dateien sind keine elektronischen Rechnungen
Rechtlichen Voraussetzungen
Seit 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen verarbeiten können. Ab 1. Januar 2027 müssen die meisten Unternehmen E-Rechnungen erstellen können, sehr kleine Unternehmen dann am 1. Januar 2028.
Die Umsetzung
Im Folgenden werden die Möglichkeiten der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben erläutert.
Eingangsrechnungen
Der beste Weg ist, eine Buchhaltungssoftware mit einer Funktion zum Darstellen von elektronischen Rechnungen zu verwenden. Grundsätzlich sollten alle gängigen Buchhaltungslösungen diese Funktionalität beherrschen. FAKTURA-X verfügt diese Funktionen und nutzt die Möglichkeiten der E-Rechnung konsequent, um das Kontieren von Eingangsrechnungen sowohl für Einkauf als auch Kosten zu vereinfachen und weitestgehend zu automatisieren.
Die andere Option wäre die Nutzung eines Buchungsdatenservices, beispielsweise der DATEV, der die Daten einlesen kann. Die anschließende Verarbeitung kann beim Steuerberater erfolgen. Buchungsdatenservices bieten jedoch deutlich weniger Komfort und Transparenz und sind mit zusätzlichen Kosten verbunden, sowohl für den Service selbst als auch für den Steuerberater. Die Möglichkeiten der E-Rechnung werden zudem nicht genutzt.
Die schlechteste Option ist ein Anzeigeprogramm oder ein Webservice, der E-Rechnungen anzeigen kann. Diese Wahl bietet den geringsten Mehrwert und ist, wenn überhaupt, nur für kleine Belegaufkommen sinnvoll. Die Kosten für die Buchhaltung bestehen zudem weiter, die Möglichkeiten der E-Rechnung werden nicht genutzt.
Ausgangsrechnungen
Unternehmen, die bisher mit Excel, Word oder eventuell sogar noch mit Stift und Zettel Rechnungen schreiben, müssen bis 2027 umstellen. Auch hier gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Der beste Weg ist die Einführung einer Software für Rechnungserstellung mit E-Rechnungsoption, FAKTURA-X verfügt über diese Funktionen.
Alternativ kann man für jede Rechnung in einem Webdienst manuell eine X-Rechnung erstellen, das ist jedoch sehr aufwendig.
Vorteile der E-Rechnung
Die E-Rechnung bietet Unternehmen Vorteile, denn durch die strukturierten Informationen in E-Rechnungen wird das Kontieren von Eingangsrechnungen wesentlich beschleunigt und vereinfacht. Die elektronische Rechnung wird in Zukunft den Austausch von Rechnungen in einheitlicher digitaler Form innerhalb der gesamten Europäischen Union ermöglichen. Grundlage ist die europäische Norm EN 16931, die für die Rechnungsstellung an öffentliche Einrichtungen bereits seit 2020 gültig ist.
Unterschiede der Format
Die Rechnungsformate X-Rechnung und ZUGFeRD unterscheiden sich deutlich. Hier die Vor- und Nachteile:
Eigenschaft | X-Rechnung | ZUGFeRD |
---|---|---|
Akzeptanz | Europaweit | nur Deutschland |
strukturierte Rechnungsdaten | ja | ja |
Für Menschen lesbar | nein. nur maschinenlesbare XML Daten | Ja, XML Dateien sind in ein PDF-Dokument eingebettet. Der PDF-Teil ist jedoch nicht rechtlich relevant! |
Bereits jetzt bei deutschen Behörden akzeptiert | ja | eingeschränkt |
Technischer Aufwand | gering, nur eine XML Datei | Aufwendig, PDF Erzeuger muss XML einbetten |
E-Rechnungen in FAKTURA-X
FAKTURA-X wird E-Rechnungen vollständig unterstützen. Eine separate Software zum Ansehen, Prüfen oder Erstellen von E-Rechnungen ist nicht notwendig.
Eingangsrechnungen
Wenn Sie in FAKTURA-X eine Bestellung an einen Lieferanten hinterlegen, reicht es für Eingangsrechnungsprüfung und Kontieren zukünftig aus, die Eingangsrechnung zuzuordnen – die Rechnungsinformationen werden dann automatisch verarbeitet, Einkaufspreise aktualisiert und die Rechnung kontiert.
Einkauf buchen
Wenn Sie in FAKTURA-X eine Bestellung an einen Lieferanten hinterlegen, kann FAKTURA-X die Eingangsrechnung verarbeiten:
- E-Rechnung erkennen und Gültigkeit prüfen
- Eingangsrechnung den zugehörigen Sachkonten zuzuordnen
- Rechnungsinformationen verarbeiten
- Einkaufspreise aktualisieren und im Sortiment hinterlegen
- Rechnung als Verbindlichkeit kontieren
- SEPA-Überweisung erstellen
- Zahlungsausgang verbuchen und Verbindlichkeit abschließen
- Den Buchungsstapel für Monats- oder Jahresabschluss bereitstellen
Kosten buchen
Wenn Sie in FAKTURA-X eine Kostenvorlage hinterlegen, kann FAKTURA-X die Eingangsrechnung verarbeiten:
- E-Rechnung erkennen und Gültigkeit prüfen
- Eingangsrechnung den zugehörigen Sachkonten zuzuordnen
- Rechnungsinformationen verarbeiten
- Rechnung als Verbindlichkeit kontieren
- SEPA-Überweisung erstellen
- Zahlungsausgang verbuchen und Verbindlichkeit abschließen
- Den Buchungsstapel für Monats- oder Jahresabschluss bereitstellen
Ausgangsrechnungen
Wenn Sie in FAKTURA-X eine Ausgangsrechnung erstellen, können Sie diese:
- als ZUGFeRD-Beleg an den Kunden senden
- als X-Rechnung an den Kunden senden, neben der XML-Datei erhält der Kunde zusätzlich ein PDF Dokument.
Weitere Informationen zu E-Rechnungen
In den folgenden Abschnitten finden Sie nützliche Informationen zum Thema E-Rechnung.