Mehrwertsteueränderung
Die Bundesregierung Deutschland hat eine vorläufige Mehrwertsteuersenkung von Juli bis Dezember 2020 beschlossen. Die Mehrwertsteuersätze sinken von 19% auf 16% (Voller Satz), bzw. von 7% auf 5% (Halber Satz).
Für die Umsetzung in FAKTURA-X erhalten Sie in diesem Artikel wichtige Informationen.
Vorbereitung
Die notwendigen Vorbereitungen für die Mehrwertsteueränderungen beschränken sich auf die zentrale Änderung der Mehrwertsteuersätze und eine notwendige Kontrolle der Formularausgaben (bei älteren Formularen).
Die mit der Anpassung der Mehrwertsteuersätze einhergehenden Preissenkungen sollen die Binnenkonjunktur ankurbeln, alternativ kann aber auch die Ertragslage verbessert werden, indem die Senkung der Mehrwertsteuer durch Preisaufschläge ganz oder teilweise kompensiert wird.
In den folgenden Abschnitten werden die Vorbereitungen beschrieben.
Laufende Aufträge
Für alle Laufenden Aufträge gilt, dass die Mehrwertsteuersätze durch den Wechsel in den Status RECHNUNG fixiert werden. Das bedeutet, dass Lieferungen, die vor dem Wechsel des Mehrwertsteuersatzes erstellt und danach als Rechnung deklariert werden, dann zum gültigen Mehrwertsteuersatz nach dem Wechsel berechnet werden.
Beispiel:
- Ein Auftrag wird am 30. Juni 2020 als Lieferung erstellt und hat einen Auftragswert von 65,50 €, mit 19% Mehrwertsteuer entsprechend 77,95 €.
- Nach der Änderung des Mehrwertsteuersatzes wird der Auftrag am 01. Juli 2020 in den Status Rechnung versetzt. Der Auftragswert beträgt unverändert 65,50 €, mit 16% Mehrwertsteuer nun jedoch 75,98 €.
Um sicherzustellen, dass die korrekten Steuersätze angewendet werden, sollten Sie folgende Vorbereitungen vor der Änderung der Mehrwertsteuersätze durchführen:
- Führen Sie bei allen Lieferungen, auch bei Barlieferungen, die vor dem 1. Juli 2020 erfolgen, die Rückerfassung durch und setzen Sie die Lieferaufträge dann in den Status Rechnung.
- Buchen Sie alle Eingangsrechnungen mit dem alten Mehrwertsteuersatz vor der Mehrwertsteueränderung ein.
- Führen Sie vor der Mehrwertsteueränderung den Monatsabschluss durch und übertragen Sie alle Umsätze und Kosten an DATEV.
Preisanpassungen
Formulare
Die Angaben zu Mehrwertsteuersätzen werden in aktuellen Formularen automatisch angepasst. Beim nachträglichen Ausdruck von Belegen aus dem Zeitraum vor der Mehrwertsteueränderung wird der Steuersatz aus dem Auftrag genutzt und sowohl Summen, als auch Deklarationen korrekt ausgegeben.
Mehrwertsteuersätze ändern
Einzelplatz
Server
Problemlösung
Die Anwendung ist nicht für kurzfristige Mehrwertsteuersatzänderungen konzipiert worden, da diese bisher nie vorgekommen sind. Die derzeitige Situation (kurzfristige Änderung der Steuersätze befristet bis Ende des Jahres) ist also neu und erfordert daher vom Anwender hohe Aufmerksamkeit und Sorgfalt.
Letztendlich sind die Mehrwertsteuersatzänderungen in der Buchhaltung vergleichsweise unproblematisch, da die Änderungen die Mehrwertsteuersätze betreffen und nicht die Zuordnung von Waren zu Steuersätzen.
Da die Anwendung intern mit Nettowerten arbeitet, lassen sich die korrekten Mehrwertsteuersätze anhand der Datumsangaben auch später problemlos rekonstruieren.
Buchen nach der Änderung
Um Aufträge nach der Mehrwertsteueranpassung mit dem alten Mehrwertsteuersatz zu buchen, ist es notwendig, zuvor den Mehrwertsteuersatz erneut umzustellen. Dies wird im Abschnitt Mehrwertsteuersätze ändern in diesem Artikel beschrieben.
Da Belege oftmals zeitversetzt gebucht werden, muss vor jeder Buchung die Angabe des Mehrwertsteuersatzes auf dem Beleg geprüft werden.
Sofern der Beleg mit den alten Sätzen ausgewiesen wird, muss der Mehrwertsteuersatz vor der Buchung geändert werden.
Drucken nach der Änderung
Sofern beim Ausdruck eines Beleges, der vor der Mehrwertsteueranpassung erstellt wurde und nach der Anpassung gedruckt werden soll, der neue Mehrwertsteuersatz anstatt des alten als Steuersatz angegeben wird, ist es notwendig, zuvor den Mehrwertsteuersatz erneut umzustellen. Dies wird im Abschnitt Mehrwertsteuersätze ändern in diesem Artikel beschrieben.