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Im vierten Fall muss Umsatzsteuer in Höhe von 6,27 € an die Finanzbehörden abgeführt werden. Durch die nachträgliche Änderung des Pfandwerts im fünften Fall mit „Integration“ der Mehrwertsteuer vermindert sich die Umsatzsteuer zugunsten des Ertrags. Dieser Effekt darf von „kleinen“ Getränkehändlern genutzt werden. Dazu hat die IHK Berlin 2004 eine Stellungnahme veröffentlicht.<ref>https://www.ihk-berlin.de/blob/bihk24/ | Im vierten Fall muss Umsatzsteuer in Höhe von 6,27 € an die Finanzbehörden abgeführt werden. Durch die nachträgliche Änderung des Pfandwerts im fünften Fall mit „Integration“ der Mehrwertsteuer vermindert sich die Umsatzsteuer zugunsten des Ertrags. Dieser Effekt darf von „kleinen“ Getränkehändlern genutzt werden. Dazu hat die IHK Berlin 2004 eine Stellungnahme veröffentlicht.<ref>https://www.ihk-berlin.de/blob/bihk24/Service-und-Beratung/energie_und_umwelt/Energie_und_Umweltrecht/Abfall/2263378/86cc8152842bf5a2149287775c5d072a/Merkblatt_Pfand-data.pdf</ref> | ||
<ref>https://www.ihk-lahndill.de/blob/ldkihk24/gruendung_foerderung_steuern/Steuerinformationen/1234326/d3903ebaa916d39aba7b09c66419d20d/Merkblatt_zum_Dosenpfand-data.pdf</ref> | <ref>https://www.ihk-lahndill.de/blob/ldkihk24/gruendung_foerderung_steuern/Steuerinformationen/1234326/d3903ebaa916d39aba7b09c66419d20d/Merkblatt_zum_Dosenpfand-data.pdf</ref> | ||