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5.815 Bytes hinzugefügt ,  16:23, 15. Feb. 2017
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*Prüfen Sie, ob das Anschlusskabel defekt ist.
*Prüfen Sie, ob das Anschlusskabel defekt ist.
*Bei Netzwerkdruckern oder Funkdruckern prüfen Sie, ob die Anschlusseinstellungen im Gerätemanager korrekt eingerichtet sind.
*Bei Netzwerkdruckern oder Funkdruckern prüfen Sie, ob die Anschlusseinstellungen im Gerätemanager korrekt eingerichtet sind.
==Steuerberater==
Die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater gestaltet sich für Anwender immer dann schwierig, wenn der Steuerberater vermutet, dass seine Honorarforderungen beim Einsatz von FAKTURA-X sinken werden.
Natürlich hat Ihr Steuerberater gefordert, man möge eine geeignete Unternehmenslösung einsetzen, auf Honorare will er aber deshalb nicht verzichten.
Dazu muss man wissen, dass Steuerberater in der Regel ihre Brötchen nicht mit "Steuerberaten" sondern mit Buchhaltung verdienen. Dass geht, vereinfacht gesagt, so:
Der Steuerberater lässt Arbeitskraft für 8,84 €/Stunde zzgl. Nebenkosten, wir runden mal auf 10,00 € Arbeitgebeerbelastung pro Stunde auf (Stand Januar 2017), die Belege abtippen (in der vornehmen Sprache der Steuerberater heißt das "kontieren"). Eine Arbeitskraft schafft ca. 30 Belege pro Stunde. Der Mandant zahlt pro Beleg 1,00 €. Macht 30,- Umsatz bei 10,00 € Kosten. So eine, vollkommen sinnlose, Tätigkeit bringt dann pro Tag 160,00 €, im Monat 3.200,00 € Ertrag - pro Arbeitskraft. Das ist mehr, als so mancher Unternehmer verdient. Falls Sie sich also Fragen, wer die neue Luxuslimousine Ihres Steuerberaters finanziert hat...
"Leider" gibt es seit Jahrzehnten für Unternehmen die Möglichkeit, die Buchhaltung mit Computerunterstützung selbst zu machen. Dadurch ist aber die einträgliche Einnahmequelle "Abtippen von Belegen, die aus dem Computer kommen" der Steuerberater gefährdet.
Der kluge Steuerberater wehrt sich daher mit einschlägigen Erklärungen, die mit "Toll, dass Sie eine Software verwenden wollen aber bei Ihnen..." beginnen und mit "... daher wird die Buchhaltung bei Ihnen auch ach Einsatz der neuen Software nicht billiger werden" enden.
Der Steuerberater freut sich insbesondere auf DATEV- aufbereitete Umsatzdaten für das Kanzlei Rechnungswesen, dadurch spart er nämlich viel Zeit, also Stundenlohn. Bei gleichen Honorarforderungen.
Die DATEV eG hat 2004 in Ihrer KMU- Hauszeitschrift gefordert, Steuerberater sollen sich weniger mit Buchhaltung und anderen Tätigkeiten beschäftigen, die der Mandant mit Software schneller und kostengünstiger abdecken kann. Seitdem hat sich aber nicht viel geändert.
Was sollte der Steuerberater bekommen, was muss er wissen und was benötigt er nicht:
Bekommen sollte der Steuerberater den Monatsabschlussbericht. Dieser enthält
* Die Umsätze Großhandel und Abholmarkt, die Offenen Forderungen und Umsatzsteuerwerte.
* Den Einkauf und die Kosten der Betriebsführung, Offene Verbindlichkeiten und Vorsteuerwerte.
Im Kassenbuch sind alle Geldbewegungen eingetragen, inkl. Zahlungen auf Rechnungsumsätze und Tagesabschlüsse der Kasse. Diese enthalten im Übrigen keine Umsatzsteuer, da diese auf den Belegen bereits angegeben ist und im Monatsabschlussbericht berücksichtigt wurde. Das Kassenbuch ist für den Steuerberater lediglich zur Kenntnisnahme gedacht.
Ebenfalls nur zur Kenntnisnahme sind die Tagesberichte der Registrierkassen.
Journale sind bei Soll- Versteuerung ebenfalls nur zur Kenntnisnahme gedacht. Bei Ist-Versteuerung sollte ein Journal mit den Einnahmen ausgegeben werden und den Abschnitt "Auftragsumsätze" des Monatsabschluss ersetzen.
Das Untergliedern von Journalen nach Debitoren oder Kreditoren ist für den Steuerberatern nicht notwendig, diese Aufschlüsselung nach Sachkonten ist im Monatsabschlussbericht enthalten.
Schwundbücher für Ware und Pfand sowie Inventurlisten für Ware und Pfand können für Abschlüsse erstellt werden.
Eine Besonderheit stellt die Umsatzsteuerberechnung von Pfand dar. grundsätzlich wird das Pfand mit 19% Umsatzsteuer beaufschlagt. Im Privatkundenbereich gilt jedoch die Gepflogenheit, dass Pfand ohne Mehrwertsteuer abgegeben und auch zurückgenommen wird. Das führt bei Steuerberatern oft zu Irritationen.
Pfandbezug vom Vorlieferanten: -  3.300,- € + 19% (627,- €) = -  3.927,- €
Pfandausgabe an Gewerbekunden: + 3.300,- € + 19% (627,- €) = + 3.927,- €.
Pfandrücknahme von Gewerbekunden: -  3.300,- € + 19% (627,- €) = -  3.927,- €.
Pfandverkauf an Vorlieferanten: + 3.300,- € + 19% (627,- €) = + 3.927,- €.
MwSt.- Saldo: 0,- €. Rohertrag: 0,- €
Pfandbezug vom Vorlieferanten: -  3.300,- € + 19% (627,- €) = -  3.927,- €
Pfandausgabe an Privatkunden: + 3.300,- € ohne MwSt.        = + 3.300,- €.
Pfandrücknahme von Privatkunden: -  3.300,- € ohne MwSt.        = -  3.300,- €.
Pfandverkauf an Vorlieferanten: + 3.300,- € + 19% (627,- €) = + 3.927,- €.
MwSt.- Saldo: 0,- €. Rohertrag: 0,- €
Pfandbezug vom Vorlieferanten: -  3.300,- € + 19% (627,- €) = -  3.927,- €
Pfandausgabe an Privatkunden: + 3.300,- € ohne MwSt.        = + 3.300,- €.
Pfandrücknahme von Privatkunden: -  3.300,- € ohne MwSt.        = -  3.300,- €.
Pfandverkauf an Vorlieferanten: + 3.300,- € + 19% (627,- €) = + 3.927,- €.
MwSt.- Saldo: 0,- €. Rohertrag: 0,- €
Pfandbezug vom Vorlieferanten: -  3.300,- € + 19%    (627,- €) = -  3.927,- €
Pfandausgabe an Privatkunden: + 3.300,- € ohne MwSt.          = + 3.300,- €.
Pfandrücknahme von Privatkunden: + 6.600,- € ohne MwSt.          = -  6.600,- €.
Pfandverkauf an Vorlieferanten: -  6.600,- € + 19% (1.254,- €) = + 7.854,- €.
MwSt.- Saldo: 627,- €, muss an die Finanzbehörde abgeführt werden. Rohertrag: 0,- €
Pfandbezug vom Vorlieferanten: -  3.300,- € + 19%    (627,- €) = -  3.927,- €
Pfandausgabe an Privatkunden: + 3.300,- € ohne MwSt.          = + 3.300,- €.
Pfandrücknahme von Privatkunden: + 5.546,22 € + (1.053,78 €)    = -  6.600,- €
Pfandverkauf an Vorlieferanten: -  6.600,- € + 19% (1.254,- €) = -  7.854,- €.
MwSt.- Saldo: 200,22 €, muss an die Finanzbehörde abgeführt werden. Rohertrag: 1.053,78 €

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