Anforderungen an Kassensysteme: Unterschied zwischen den Versionen

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Für den Getränkehandel sind überdies Gebindefunktionen unerlässlich: Flaschen- und Kastenpreis, Kombikisten und Pfandrücknahme sind mit FAKTURA-X ein Klacks. Der Hersteller hat die Systeme so ausgeführt, dass Funktionalität und Benutzerfreundlichkeit sich im Einklang miteinander befinden und neue Kassierer bereits nach kurzer Einarbeitung problemlos mit dem System umgehen können.
Für den Getränkehandel sind überdies Gebindefunktionen unerlässlich: Flaschen- und Kastenpreis, Kombikisten und Pfandrücknahme sind mit FAKTURA-X ein Klacks. Der Hersteller hat die Systeme so ausgeführt, dass Funktionalität und Benutzerfreundlichkeit sich im Einklang miteinander befinden und neue Kassierer bereits nach kurzer Einarbeitung problemlos mit dem System umgehen können.


Übrigens zeigt die Praxis, dass der Fiskalspeicher nicht besonders wirkungsvoll ist. Das ist auch dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) klar. Es existiert ein Referentenentwurf für eine Gesetzesvorlage, welche die Einführung eines „Sicherheitsmoduls“ bis 2020 beschreibt. Ein solches Modul würde wie die Blackbox eines Flugzeuges alle relevanten Protokolldaten aufnehmen. Der Fiskalspeicher ebnet praktisch den Weg für dieses Sicherheitsmodul. Daher ist davon auszugehen, dass dieses ohne eine weitere größere Verzögerung bald Pflicht wird.
Übrigens zeigt die Praxis, dass der Fiskalspeicher nicht besonders wirkungsvoll ist. Das ist auch dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) klar. Der Regierungsentwurf zum Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sieht den verpflichtenden Einsatz von Kassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ab 1. Januar 2020 vor, wenn elektronische Kassen eingesetzt werden. Sollte jemand im Hinblick auf das BMF-Schreiben eine Kasse angeschafft haben, die zwar den Anforderungen des BMF-Schreibens genügt, bauartbedingt jedoch nicht mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung aufrüstbar sein sollte, so können diese Kassen längstens bis zum 31. Dezember 2022 genutzt werden.
Der Referentenentwurf des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen wurde am 13. Juli 2016 vom Bundeskabinett beschlossen und wurde somit zum Regierungsentwurf. Dieser muss das förmliche Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung des Bundesrats durchlaufen.
 


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