FAQ: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
13 Bytes hinzugefügt ,  11:04, 24. Feb. 2021
Zeile 259: Zeile 259:
|}
|}


Im vierten Fall muss Umsatzsteuer in Höhe von 6,27 € an die Finanzbehörden abgeführt werden. Durch die nachträgliche Änderung des Pfandwerts im fünften Fall mit „Integration“ der Mehrwertsteuer vermindert sich die Umsatzsteuer zugunsten des Ertrags. Dieser Effekt darf von „kleinen“ Getränkehändlern genutzt werden. Dazu hat der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK, F6 Finanzen und Steuern) im Jahr 2004 eine Stellungnahme veröffentlicht.  
Im vierten Fall muss Umsatzsteuer in Höhe von 6,27 € an die Finanzbehörden abgeführt werden.  
 
Durch die nachträgliche Änderung des Pfandwerts im fünften Fall mit „Integration“ der Mehrwertsteuer vermindert sich die Umsatzsteuer zugunsten des Ertrags. Dieser Effekt darf gemäß UStAE Abs. 10.1 von Getränkehändlern genutzt werden:
 
Dazu hat der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK, F6 Finanzen und Steuern) im Jahr 2004 eine Stellungnahme veröffentlicht.  
<ref>https://www.ihk-lahndill.de/blob/ldkihk24/gruendung_foerderung_steuern/Steuerinformationen/1234326/d3903ebaa916d39aba7b09c66419d20d/Merkblatt_zum_Dosenpfand-data.pdf</ref><ref>https://www.ihk-berlin.de/blob/bihk24/Service-und-Beratung/energie_und_umwelt/Energie_und_Umweltrecht/Abfall/2263378/86cc8152842bf5a2149287775c5d072a/Merkblatt_Pfand-data.pdf</ref>
<ref>https://www.ihk-lahndill.de/blob/ldkihk24/gruendung_foerderung_steuern/Steuerinformationen/1234326/d3903ebaa916d39aba7b09c66419d20d/Merkblatt_zum_Dosenpfand-data.pdf</ref><ref>https://www.ihk-berlin.de/blob/bihk24/Service-und-Beratung/energie_und_umwelt/Energie_und_Umweltrecht/Abfall/2263378/86cc8152842bf5a2149287775c5d072a/Merkblatt_Pfand-data.pdf</ref>


Navigationsmenü