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{{Achtung|Im Bundesland Bremen muss abweichend ab dem 1. Oktober 2020 eine TSE eingesetzt werden}} | {{Achtung|Im Bundesland Bremen muss abweichend ab dem 1. Oktober 2020 eine TSE eingesetzt werden}} | ||
Ausgenommen von der Integration einer TSE sind elektronische Registrierkassen, die nach dem 25. November 2010 angeschafft wurden, GoBD-konform sind und bauartbedingt nicht aufgerüstet werden können. Für diese Kassen gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2023. | Ausgenommen von der Integration einer TSE sind elektronische Registrierkassen, die nach dem 25. November 2010 angeschafft wurden, GoBD-konform sind und bauartbedingt nicht aufgerüstet werden können. Für diese Kassen gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2023. | ||
{{Achtung|Dies gilt '''nicht für Kassensysteme'''. Dies gilt '''nicht für elektronische Kassen, die nachgerüstet''' werden kann. Dies gilt '''nicht für elektronische Kassensysteme, die vor dem 25. November 2010''' angeschafft wurden.}} | {{Achtung|Dies gilt '''nicht für Kassensysteme'''. Dies gilt '''nicht für elektronische Kassen, die nachgerüstet''' werden kann. Dies gilt '''nicht für elektronische Kassensysteme, die vor dem 25. November 2010''' angeschafft wurden.}} |