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Als Faustregel kann gelten, dass die [[DATEV-Schnittstelle]] sich bereits dann lohnt, wenn der Steuerberater monatlich mehr als 100,- € für Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung berechnet (also ohne den Jahresabschluss und ohne die Lohnbuchhaltung). | Als Faustregel kann gelten, dass die [[DATEV-Schnittstelle]] sich bereits dann lohnt, wenn der Steuerberater monatlich mehr als 100,- € für Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung berechnet (also ohne den Jahresabschluss und ohne die Lohnbuchhaltung). | ||
Wenn der Steuerberater die Ausgangsrechnungen manuell kontiert und pro Beleg abrechnet, ergibt | Wenn der Steuerberater die Ausgangsrechnungen manuell kontiert und pro Beleg abrechnet, ergibt sich die Honorarforderung aus der Anzahl der Belege, ansonsten werden teilweise auch Pauschalen vereinbart. | ||
Schon bei 50 Belegen pro Monat und einem Preis von 1,- € pro Beleg ergeben sich 50,- € Ersparnis pro Monat. Die DATEV- Schnittstelle kostet 600,- € und hätte sich dann nach einem Jahr amortisiert. Bei einer pauschalen Vereinbarung muss der Steuerberater angeben, um welchen Betrag die Pauschale gekürzt würde. | Schon bei 50 Belegen pro Monat und einem Preis von 1,- € pro Beleg ergeben sich 50,- € Ersparnis pro Monat. Die DATEV- Schnittstelle kostet 600,- € und hätte sich dann nach einem Jahr amortisiert. Bei einer pauschalen Vereinbarung muss der Steuerberater angeben, um welchen Betrag die Pauschale gekürzt würde. |