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Sofern (Brutto-)preise angepasst werden sollen, ist dies in der [[Warenstamm#Preise|Preisverwaltung]] des jeweiligen Artikels direkt oder für mehrere Artikel mit dem [[Preisassistent|Preisassistenten]] möglich. | Sofern (Brutto-)preise angepasst werden sollen, ist dies in der [[Warenstamm#Preise|Preisverwaltung]] des jeweiligen Artikels direkt oder für mehrere Artikel mit dem [[Preisassistent|Preisassistenten]] möglich. | ||
{{Tipp1|Der Gesetzgeber hat die Senkung der Mehrwertsteuersätze zur Steigerung der Binnenkonjunktur geplant. Daher sollten die Preissenkungen an den Verbraucher weitergegeben werden. | |||
Letztendlich kommt diese Maßnahme allen Händlern zugute, der Verbraucher soll die Einsparungen ebenfalls "verkonsumieren". Gehen Sie davon aus, dass dies den Verbrauchern auch bekannt ist und eine Beibehaltung von Bruttopreisen zu einer negativen Wahrnehmung Ihres Unternehmens führen kann.}} | |||
Bei der Preisauszeichnung im Einzelhandel wäre es aufgrund des Aufwandes für eine sechsmonatige Übergangszeit möglich, am Eingang, im Kassenbereich und einigen exponierten Stellen im Verkaufsbereich mittels Mitteilungen darauf hinzuweisen, dass aus Kostengründen auf die Änderung der Preisauszeichnung verzichtet wird und die Preise automatisch von der Kasse mit dem niedrigeren Steuersatz abgerechnet werden. | |||
{{Achtung|Dies ist aber nur dann korrekt, wenn die Änderung vollständig an den Kunden weitergegeben wird! Beachten Sie die gesetzlichen Vorgaben bei der Preisauszeichnung und fragen Sie ggf. bei Ihrer Gewerbaufsichtsbehörde nach!}} | |||
Zusätzlich wird hier beschrieben, wie man die Kalkulation im Zuge der Mehrwertsteuer bearbeiten kann: | Zusätzlich wird hier beschrieben, wie man die Kalkulation im Zuge der Mehrwertsteuer bearbeiten kann: |