DATEV-Konformität

Aus FAKTURA-X Wiki
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FAKTURA-X wird von der DATEV eG in Nürnberg geprüft und ist DATEV-zertifiziert.

Zielsetzung

Ziel des Einsatzes von FAKTURA-X ist unter anderem die Digitalisierung der Buchhaltung. Dabei ist die Debitorenbuchhaltung grundsätzlich volldigital. Zumindest die Buchungsstapel mit Debitorenumsätzen können also ohne zusätzlichen Aufwand direkt und DATEV-konform an den Steuerberater übermittelt werden. Dadurch entfällt das Kontieren der Umsätze und die Honorarkosten des Steuerberater an den Mandanten für die Buchhaltung entfallen. Im Gegenzug kann der Steuerberater den Arbeitsaufwand durch das manuelle Kontieren senken und damit handlungsfähig bleiben.

Diese Vorgehensweise wird von der DATEV eG in Nürnberg seit mehreren Jahren empfohlen und ist spätestens seit der CoVID19-Krise 2020-2022 ein wichtiger Schritt zur dauerhaften Entlastung von Mandanten und Steuerkanzleien

Steuerberater sollten die übermittelten Buchungsstapel in das Kanzlei-Rechnungswesen (alternativ: Agenda, Addison, Simba, Haufe/Lexware, Sage, etc.) importieren und dadurch dem Mandanten Honorarforderungen für das Kontieren von Debitorenumsätzen ersparen.

Buchhaltung

Das FAKTURA-X Buchhaltungsmodul beinhaltet u.a. eine DATEV-konforme Debitorenbuchhaltung. Diese geht auf die spezifischen Anforderungen des GFGH (Pfandausgleich nach UStAE Abs. 10.1 etc.) ein.

Der Buchungsstapel Debitoren enthält dabei alle Informationen zu Umsätzen mit Kunden. Offene Posten werden durch den Mandanten verwaltet. Das Untergliedern nach Debitoren wird unterstützt. Die Erlöskonten werden zumindest nach Umsatzsteuersätzen, auf Wunsch auch feingliedriger aufgeschlüsselt.

OP-Listen, Schwundbücher sowie Inventurlisten für Ware und Pfand können jederzeit erstellt werden und, sofern der Steuerberater diese für die BWA oder den Jahresabschluss benötigt, übermittelt werden.

Der Mandant kann die BWA-Funktion von FAKTURA-X mit Liquiditäts- und Qualitätskennzahlen nutzen, hat Zugriff auf ein dreistufiges Mahnwesen mit Verzugszinsberechnung und kann Zahlungen auf Bankkonten mittels mt940 abgleichen. Es wird ein Kassenbuch geführt.

Belegkopien

Belegkopien von Ausgangsbelegen für den Steuerberater sind nicht notwendig. Die Debitoren-Buchungsstapel für Ausgangsbelege werden automatisch von FAKTURA-X aus den gleichen Daten erzeugt, wie auch die Ausgangsbelege. Es gibt also keine Unterschiede zwischen Ausgangsbelegen und Debitoren-Buchungsstapeln. Übertragungsfehler oder andere Einwirkungen, wie bei durch Menschen geführte Prozesse sind nicht möglich.

Eine manuelle Archivierung von digital erstellten Ausgangsbelegen ist nicht notwendig und rechtlich nicht relevant.

Schlussfolgerung

Eine Übergabe der Belege ist daher weder vorgesehen, noch im DATEV-Schnittstellenleitfaden gefordert und technisch sinnlos.

Weitere Ressourcen: