GoBD-Konformität

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Gemäß der seit dem Jahr 2002 geltenden Grundsätze für die Anwendung der Regelungen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) ist die Verfügbarkeit und die Prüffähigkeit von Daten durch EDV-gestützten Systeme sicherzustellen. Seit dem 1. Januar 2014 lösen die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) und die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) ab. Seit dem 1. Januar 2020 gilt die Neufassung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Aufbewahrung von Büchern und zum Datenzugriff (GoBD)

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