Anforderungen an Kassensysteme

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Einzelhändler, die eine elektronische Registrierkasse verwenden, müssen zum 1. Januar 2017 ein elektronisches Protokoll über alle Kassiervorgänge bereithalten.

Nutzer von Registrierkassen müssen dafür teilweise teure Zusatzmodule kaufen, die an bestehende Registrierkassen angeschlossen werden. PC-Kassen sind günstiger in der Aufrüstung, da dort nur die Software angepasst werden muss.

Dieses elektronische Journal ist eigentlich schon seit 2011 vorgeschrieben, die mehrfach verlängerte Übergangsphase lief zum 31. Dezember 2016 endgültig aus.

Ab 1.1.2020 müssen Kassen mittels einer durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vor Manipulationen geschützt sein. Dabei muss nicht das Kassensystem, sondern die Sicherheitseinrichtung, die an die Kasse angeschlossen wird, zertifiziert sein.

Dies betrifft schätzungsweise über zwei Millionen Kassen in Deutschland, die nach dem 25.11.2010 angeschafft wurden und nicht GoBD-konform, oder älter sind und bauartbedingt nicht aufgerüstet werden können. Für GoBD-konforme Kassen gilt ansonsten eine Übergangsfrist bis zum 1.1.2023.

Eine Registrierkassenpflicht gibt es in Deutschland nicht und sie ist derzeit nicht geplant.

Jede Registrierkasse muss eine Seriennummer haben. Mit dieser Seriennummer muss die Registrierkasse bei der Inbetriebnahme beim Finanzamt angemeldet werden.

Ebenfalls ab 1.1.2020 muss für jeden Kassiervorgang ein Kassenbon an den Kunden ausgehändigt werden, damit dieser den ordnungsgemäßen Registriervorgang nachvollziehen kann.


Weitere Informationen zur FAKTURA-X Kasse finden Sie auf www.faktura-x.de

Für die Beratung zu den Anforderungen an Kassensysteme erhalten stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter (0 700) 12 50 10 50 oder per E-Mail an kontakt@unitedengineering.de zur Verfügung.