Zusammenarbeit mit dem Steuerberater: Unterschied zwischen den Versionen
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==Steuerberater== | ==Steuerberater== | ||
* Mein | Gehören Sie zu den wenigen Glückspilzen und haben einen guten Steuerberater? Mit unserer Checkliste können Sie das herausfinden: | ||
* Mein Steuerberater informiert mich frühzeitig über Gesetzesänderungen im Steuerrecht | |||
* Mein Steuerberater übernimmt meine Buchhaltungsdaten (per DATEV) | * Mein Steuerberater übernimmt meine Buchhaltungsdaten (per DATEV) | ||
* Mein Steuerberater erklärt mir die BWA | * Mein Steuerberater erklärt mir die BWA | ||
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{{Tipp1|Warum das nicht immer so ist, können Sie [[Perlen_der_Steuerberatungskunst|hier]] nachlesen.}} | {{Tipp1|Warum das nicht immer so ist, können Sie [[Perlen_der_Steuerberatungskunst|hier]] nachlesen.}} | ||
Sollte Ihr Steuerberater sich mit digitalen Prozessen schwertun oder Ihnen unabhängig von der Art der Bereitstellung der Buchhaltungsdaten trotzdem das Kontieren in Rechnung stellen, sollten Sie den Steuerberater wechseln. Auch wenn Sie Sorge haben, dass die Suche nach einem Steuerberater schwierig ist und die Qualität der Beratung leider oft nicht ausreichend ist - wenn Ihr bisheriger Steuerberater Ihnen ständig Probleme und Kosten bereitet, sollten Sie nicht an ihm festhalten. | |||
Darauf sollten Sie bei einem neuen Steuerberater achten: | |||
* Der Steuerberater soll eine belastbare Einschätzung über laufende Koten und Abschlusskosten und sonstige Konditionen angeben. Er soll zudem angeben, ob er mit den Besonderheiten des GFGH vertraut ist und bereits das Verarbeiten von digitalen Inhalten im DATEV-Format praktiziert. | |||
* Der Steuerberater soll die laufende Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung validieren und Abschlüsse und Analysen erstellen. Dazu kommt die Lohnbuchhaltung. Ansonsten sollen Belege nicht beim Steuerberater kontiert werden, sondern werden digital geliefert und in der Kanzleisoftware importiert oder im RZ bereitgestellt: | |||
* Forderungen werden als DATEV-Buchungsstapel im CSV Format übermittelt. Sofern DATEV verwendet wird, ist mittelfristig auch eine direkte Übertragung in den Buchungsdatenservice möglich. Bei anderen Systemen erfolgt der Transfer an den StB per E-Mail, mittelfristig werden weitere Systeme (wie Agenda) direkt unterstützt werden. Die Belege selbst werden nicht übermittelt, da FAKTURA-X sowohl die Belege, als auch die Buchungssätze identisch erzeugt. | |||
* Verbindlichkeiten können derzeit manuell über den DATEV-Belegtransfer hochgeladen werden. Sofern FAKTURA-X zukünftig für das Kontieren von Eingangsrechnungen genutzt würde, wäre auch eine DATEV-Übergabe wie bei Ausgangsrechnungen möglich. Die Eingangsbelege werden ab 2027 digital erfasst, ein Belegtransfer ist dann nicht mehr notwendig, weil E-Rechnungen von FAKTURA-X automatisch geprüft und ausgelesen werden. | |||
* Buchungssätze aus Kassenbuch und Kontoauszüge werden ebenfalls digital übergeben, Kassenbuch als BS-Sonstige oder im Format DATEV-Kassenbuch-Online, Kontoumsätze via Schnittstelle zwischen Kanzleisoftware und der Hausbank des Mandanten. | |||
* Die Kanzleisoftware sollte DATEV-konformen Schnittstellen für BS-KR, BS-DB, BS-Sonstige enthalten. | |||
* Sachkontenrahmen SKR03/SKR04 sollten mit Standard-Buchungskonten und Standard-Buchungskontenlänge, also Erlöse/Kosten vierstellig, Debitoren/Kreditoren fünfstellig, ausgeführt werden. | |||
* Der Pfandausgleich für Forderungen sollte über die Automatikkonten 8410/8110 bzw. 4410/4110 erfolgen. | |||
==Wie kalkuliert der Steuerberater?== | ==Wie kalkuliert der Steuerberater?== | ||