GoBD-Konformität: Unterschied zwischen den Versionen

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Gemäß der seit dem Jahr 2002 geltenden Grundsätze für die Anwendung der Regelungen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) ist die Verfügbarkeit und die Prüffähigkeit von Daten durch EDV-gestützten Systeme sicherzustellen.
FAKTURA-X erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben für die rechtssichere Archivierung und Sicherstellen der Verfügbarkeit im Rahmen der GoBD.
Seit dem 1. Januar 2014 lösen die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) und die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) ab.
Seit dem 1. Januar 2020 gilt die Neufassung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Aufbewahrung von Büchern und zum Datenzugriff (GoBD)


'''FAKTURA-X erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben für die rechtssichere Archivierung und Sicherstellen der Verfügbarkeit im Rahmen der GoBD.'''
=Historie=
 
Stand: 1. Januar 2020:
 
* 1. Januar 2015: Die '''Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff''' (GOdB) treten in Kraft und lösen GDPdU und GoBS ab.
* 1. Januar 2022: Die '''Grundsätze für die Anwendung der Regelungen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen''' (GDPdU) treten in Kraft
* 1. Januar 1996: Die '''Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme''' (GoBS) treten in Kraft.

Aktuelle Version vom 23. Juli 2025, 08:08 Uhr

FAKTURA-X erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben für die rechtssichere Archivierung und Sicherstellen der Verfügbarkeit im Rahmen der GoBD.

Historie

Stand: 1. Januar 2020:

  • 1. Januar 2015: Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GOdB) treten in Kraft und lösen GDPdU und GoBS ab.
  • 1. Januar 2022: Die Grundsätze für die Anwendung der Regelungen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) treten in Kraft
  • 1. Januar 1996: Die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) treten in Kraft.