FAQ: Unterschied zwischen den Versionen
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Kassensysteme müssen digital an die Finanzverwaltung gemeldet werden. | Kassensysteme müssen digital an die Finanzverwaltung gemeldet werden. | ||
{{Achtung|Die Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme muss nur für '''Kassensysteme''' durchgeführt werden. Kassensysteme besitzen eine | {{Achtung|Die Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme muss nur für '''Kassensysteme''' durchgeführt werden. Kassensysteme besitzen eine [[Technische Sicherheitseinrichtung]] und einen Bondrucker. '''Kassenbücher''' können '''nicht angemeldet''' werden. Wenn Sie also '''keine FAKTURA-X Kasse mit TSE und Bondrucker''' einsetzen, besteht '''keine Meldepflicht''' im Zusammenhang von FAKTURA-X}} | ||
Die Anmeldung wird mit "Mein ELSTER" oder über eine ERiC-Schnittstelle durchgeführt. Alternativ kann die Meldung per Upload einer XML-Datei auf www.elster.de erfolgen | Die Anmeldung wird mit "Mein ELSTER" oder über eine ERiC-Schnittstelle durchgeführt. Alternativ kann die Meldung per Upload einer XML-Datei auf www.elster.de erfolgen | ||