E-Rechnung: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Tipp1|FAKTURA-X kann elektronische Rechnungen im Format '''[[XRechnung-Schnittstelle#XRechnung-Schnittstelle|X-Rechnung]]''' oder '''[[ZUGFeRD-Schnittstelle#ZUGFeRD-Schnittstelle|ZUGFeRD]]''' an Kunden ausgeben und von Lieferanten einlesen}}
{{Tipp1|FAKTURA-X kann elektronische Rechnungen im Format '''[[XRechnung-Schnittstelle#XRechnung-Schnittstelle|X-Rechnung]]''' oder '''[[ZUGFeRD-Schnittstelle#ZUGFeRD-Schnittstelle|ZUGFeRD]]''' an Kunden ausgeben und von Lieferanten einlesen}}
=Rechtsgrundlagen=
Die Pflicht zur Verarbeitung und Ausstellung von E-Rechnungen folgt aus §14 Umsatzsteuergesetz (UStG) und basiert auf der EU-Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments. <ref>https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2024-10-15-einfuehrung-e-rechnung.html</ref>


=Technische Grundlagen=
=Technische Grundlagen=