Mehrwertsteueränderung: Unterschied zwischen den Versionen
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==Vorbereitung== | ==Vorbereitung== | ||
Die notwendigen Vorbereitungen für die Mehrwertsteueränderungen beschränken sich auf die zentrale Änderung der Mehrwertsteuersätze und eine notwendige Kontrolle der Formularausgaben (bei älteren Formularen). | Die notwendigen Vorbereitungen für die Mehrwertsteueränderungen beschränken sich auf die zentrale Änderung der Mehrwertsteuersätze und eine notwendige Kontrolle der Formularausgaben (bei älteren Formularen). | ||
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===Laufende Aufträge=== | ===Laufende Aufträge=== | ||
Für alle Laufenden Aufträge gilt, dass die Mehrwertsteuersätze durch den Wechsel in den Status '''RECHNUNG''' fixiert werden. Das bedeutet, dass Lieferungen, die ''vor'' dem Wechsel des Mehrwertsteuersatzes erstellt und ''danach'' als Rechnung deklariert werden, dann zum gültigen Mehrwertsteuersatz ''nach'' dem Wechsel berechnet werden. | Für alle Laufenden Aufträge gilt, dass die Mehrwertsteuersätze durch den Wechsel in den Status '''RECHNUNG''' fixiert werden. Das bedeutet, dass Lieferungen, die ''vor'' dem Wechsel des Mehrwertsteuersatzes erstellt und ''danach'' als Rechnung deklariert werden, dann zum gültigen Mehrwertsteuersatz ''nach'' dem Wechsel berechnet werden. | ||
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Um sicherzustellen, dass die korrekten Steuersätze angewendet werden, sollten Sie folgende Vorbereitungen '''vor der Änderung der Mehrwertsteuersätze''' durchführen: | Um sicherzustellen, dass die korrekten Steuersätze angewendet werden, sollten Sie folgende Vorbereitungen '''vor der Änderung der Mehrwertsteuersätze''' durchführen: | ||
* Führen Sie bei allen Lieferungen, die vor dem 1. Juli 2020 erfolgen, die Rückerfassung durch und setzen Sie die Lieferaufträge dann in den Status '''Rechnung'''. | * Führen Sie bei allen Lieferungen, auch bei Barlieferungen, die vor dem 1. Juli 2020 erfolgen, die Rückerfassung durch und setzen Sie die Lieferaufträge dann in den Status '''Rechnung'''. | ||
{{Hinweis|Bei der Anwendung der | {{Hinweis|Bei der Anwendung der Steuersätze ist der Zeitpunkt der Lieferung maßgeblich. Eine Lieferung am 30. Juni 2020 muss also auch am 1. Juli 2020 noch zum Steuersatz von 19%/7% abgerechnet werden.}} | ||
* Buchen Sie alle Eingangsrechnungen mit dem alten Mehrwertsteuersatz vor der Mehrwertsteueränderung ein. | * Buchen Sie alle Eingangsrechnungen mit dem alten Mehrwertsteuersatz vor der Mehrwertsteueränderung ein. | ||
* Führen Sie vor der Mehrwertsteueränderung den Monatsabschluss durch und übertragen Sie alle Umsätze und Kosten an DATEV. | * Führen Sie vor der Mehrwertsteueränderung den Monatsabschluss durch und übertragen Sie alle Umsätze und Kosten an DATEV. | ||
{{Tipp1|Sofern Aufträge zum alten Mehrwertsteuersatz abgerechnet werden, kann im Einzelfall wie unter [[Mehrwertsteuer%C3%A4nderung#Probleml.C3.B6sung|Problemlösung]] beschrieben verfahren werden.}} | |||
===Preisanpassungen=== | ===Preisanpassungen=== | ||
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===Formulare=== | ===Formulare=== | ||
Die Angaben zu Mehrwertsteuersätzen werden in aktuellen Formularen automatisch angepasst. Beim nachträglichen Ausdruck von Belegen aus dem Zeitraum vor der Mehrwertsteueränderung wird der Steuersatz aus dem Auftrag genutzt und sowohl Summen, als auch Deklarationen korrekt ausgegeben. | |||
{{Tipp1|Sollte dies nicht der Fall sein, sind die Formulare veraltet und können aktualisiert werden. Alternativ kann im Einzelfall wie unter [[Mehrwertsteuer%C3%A4nderung#Probleml.C3.B6sung|Problemlösung]] beschrieben verfahren werden.}} | |||
==Mehrwertsteuersätze ändern== | ==Mehrwertsteuersätze ändern== | ||
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==Problemlösung== | ==Problemlösung== | ||
Die Anwendung ist nicht für kurzfristige Mehrwertsteuersatzänderungen konzipiert worden, da diese bisher nie vorgekommen sind. Die derzeitige Situation (kurzfristige Änderung der Steuersätze befristet bis Ende des Jahres) ist also neu und '''erfordert daher vom Anwender hohe Aufmerksamkeit und Sorgfalt'''. | Die Anwendung ist nicht für kurzfristige Mehrwertsteuersatzänderungen konzipiert worden, da diese bisher nie vorgekommen sind. Die derzeitige Situation (kurzfristige Änderung der Steuersätze befristet bis Ende des Jahres) ist also neu und '''erfordert daher vom Anwender hohe Aufmerksamkeit und Sorgfalt'''. | ||
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Letztendlich sind die Mehrwertsteuersatzänderungen in der Buchhaltung vergleichsweise unproblematisch, da die Änderungen die Mehrwertsteuersätze betreffen und nicht die Zuordnung von Waren zu Steuersätzen. | Letztendlich sind die Mehrwertsteuersatzänderungen in der Buchhaltung vergleichsweise unproblematisch, da die Änderungen die Mehrwertsteuersätze betreffen und nicht die Zuordnung von Waren zu Steuersätzen. | ||
{{Tipp1|Alle Waren, die am 30. Juni 2020 mit 7% Mehrwertsteuer beaufschlagt werden, werden ab 1. Juli 2020 mit 16% beaufschlagt, es findet jedoch kein Wechsel von ''' | {{Tipp1|Alle Waren, die am 30. Juni 2020 mit 7% Mehrwertsteuer beaufschlagt werden, werden ab 1. Juli 2020 mit 16% beaufschlagt, es findet jedoch kein Wechsel von '''voller''' auf '''halbe''' Mehrwertsteuer statt!}} | ||
Da die Anwendung intern mit Nettowerten arbeitet, lassen sich die korrekten Mehrwertsteuersätze anhand der Datumsangaben auch später problemlos rekonstruieren. | Da die Anwendung intern mit Nettowerten arbeitet, lassen sich die korrekten Mehrwertsteuersätze anhand der Datumsangaben auch später problemlos rekonstruieren. | ||
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===Buchen nach der Änderung=== | ===Buchen nach der Änderung=== | ||
Um Aufträge nach der Mehrwertsteueranpassung | |||
Um Aufträge nach der Mehrwertsteueranpassung mit dem alten Mehrwertsteuersatz zu buchen, ist es notwendig, zuvor den Mehrwertsteuersatz erneut umzustellen. Dies wird im Abschnitt ''Mehrwertsteuersätze ändern'' in diesem Artikel beschrieben. | |||
{{Tipp1|Sammeln Sie die Buchungen zunächst und beschränken Sie die Umsetzung so auf möglichst wenige Aktionen}} | {{Tipp1|Sammeln Sie die Buchungen zunächst und beschränken Sie die Umsetzung so auf möglichst wenige Aktionen}} | ||
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Sofern der Beleg mit den alten Sätzen ausgewiesen wird, muss der Mehrwertsteuersatz '''vor''' der Buchung geändert werden. | Sofern der Beleg mit den alten Sätzen ausgewiesen wird, muss der Mehrwertsteuersatz '''vor''' der Buchung geändert werden. | ||
{{Hinweis|Nach der Buchung muss der Mehrwertsteuersatz | {{Hinweis|Nach der Buchung muss der aktuelle Mehrwertsteuersatz wiederhergestellt werden}} | ||
===Drucken nach der Änderung=== | |||
Sofern beim Ausdruck eines Beleges, der vor der Mehrwertsteueranpassung erstellt wurde und nach der Anpassung gedruckt werden soll, der neue Mehrwertsteuersatz anstatt des alten als Steuersatz angegeben wird, ist es notwendig, zuvor den Mehrwertsteuersatz erneut umzustellen. Dies wird im Abschnitt ''Mehrwertsteuersätze ändern'' in diesem Artikel beschrieben. | |||
{{Hinweis|Nach dem Druck muss der aktuelle Mehrwertsteuersatz wiederhergestellt werden}} |
Version vom 5. Juni 2020, 16:05 Uhr
Die Bundesregierung Deutschland hat eine vorläufige Mehrwertsteuersenkung von Juli bis Dezember 2020 beschlossen. Die Mehrwertsteuersätze sinken von 19% auf 16% (Voller Satz), bzw. von 7% auf 5% (Halber Satz).
Für die Umsetzung in FAKTURA-X erhalten Sie in diesem Artikel wichtige Informationen.
Vorbereitung
Die notwendigen Vorbereitungen für die Mehrwertsteueränderungen beschränken sich auf die zentrale Änderung der Mehrwertsteuersätze und eine notwendige Kontrolle der Formularausgaben (bei älteren Formularen).
Die mit der Anpassung der Mehrwertsteuersätze einhergehenden Preissenkungen sollen die Binnenkonjunktur ankurbeln, alternativ kann aber auch die Ertragslage verbessert werden, indem die Senkung der Mehrwertsteuer durch Preisaufschläge ganz oder teilweise kompensiert wird.
In den folgenden Abschnitten werden die Vorbereitungen beschrieben.
Laufende Aufträge
Für alle Laufenden Aufträge gilt, dass die Mehrwertsteuersätze durch den Wechsel in den Status RECHNUNG fixiert werden. Das bedeutet, dass Lieferungen, die vor dem Wechsel des Mehrwertsteuersatzes erstellt und danach als Rechnung deklariert werden, dann zum gültigen Mehrwertsteuersatz nach dem Wechsel berechnet werden.
Beispiel:
- Ein Auftrag wird am 30. Juni 2020 als Lieferung erstellt und hat einen Auftragswert von 65,50 €, mit 19% Mehrwertsteuer entsprechend 77,95 €.
- Nach der Änderung des Mehrwertsteuersatzes wird der Auftrag am 01. Juli 2020 in den Status Rechnung versetzt. Der Auftragswert beträgt unverändert 65,50 €, mit 16% Mehrwertsteuer nun jedoch 75,98 €.
Um sicherzustellen, dass die korrekten Steuersätze angewendet werden, sollten Sie folgende Vorbereitungen vor der Änderung der Mehrwertsteuersätze durchführen:
- Führen Sie bei allen Lieferungen, auch bei Barlieferungen, die vor dem 1. Juli 2020 erfolgen, die Rückerfassung durch und setzen Sie die Lieferaufträge dann in den Status Rechnung.
- Buchen Sie alle Eingangsrechnungen mit dem alten Mehrwertsteuersatz vor der Mehrwertsteueränderung ein.
- Führen Sie vor der Mehrwertsteueränderung den Monatsabschluss durch und übertragen Sie alle Umsätze und Kosten an DATEV.
Preisanpassungen
Formulare
Die Angaben zu Mehrwertsteuersätzen werden in aktuellen Formularen automatisch angepasst. Beim nachträglichen Ausdruck von Belegen aus dem Zeitraum vor der Mehrwertsteueränderung wird der Steuersatz aus dem Auftrag genutzt und sowohl Summen, als auch Deklarationen korrekt ausgegeben.
Mehrwertsteuersätze ändern
Einzelplatz
Server
Problemlösung
Die Anwendung ist nicht für kurzfristige Mehrwertsteuersatzänderungen konzipiert worden, da diese bisher nie vorgekommen sind. Die derzeitige Situation (kurzfristige Änderung der Steuersätze befristet bis Ende des Jahres) ist also neu und erfordert daher vom Anwender hohe Aufmerksamkeit und Sorgfalt.
Letztendlich sind die Mehrwertsteuersatzänderungen in der Buchhaltung vergleichsweise unproblematisch, da die Änderungen die Mehrwertsteuersätze betreffen und nicht die Zuordnung von Waren zu Steuersätzen.
Da die Anwendung intern mit Nettowerten arbeitet, lassen sich die korrekten Mehrwertsteuersätze anhand der Datumsangaben auch später problemlos rekonstruieren.
Buchen nach der Änderung
Um Aufträge nach der Mehrwertsteueranpassung mit dem alten Mehrwertsteuersatz zu buchen, ist es notwendig, zuvor den Mehrwertsteuersatz erneut umzustellen. Dies wird im Abschnitt Mehrwertsteuersätze ändern in diesem Artikel beschrieben.
Da Belege oftmals zeitversetzt gebucht werden, muss vor jeder Buchung die Angabe des Mehrwertsteuersatzes auf dem Beleg geprüft werden.
Sofern der Beleg mit den alten Sätzen ausgewiesen wird, muss der Mehrwertsteuersatz vor der Buchung geändert werden.
Drucken nach der Änderung
Sofern beim Ausdruck eines Beleges, der vor der Mehrwertsteueranpassung erstellt wurde und nach der Anpassung gedruckt werden soll, der neue Mehrwertsteuersatz anstatt des alten als Steuersatz angegeben wird, ist es notwendig, zuvor den Mehrwertsteuersatz erneut umzustellen. Dies wird im Abschnitt Mehrwertsteuersätze ändern in diesem Artikel beschrieben.