E-Rechnung: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Tipp1|EDI ist noch bis 31. Dezember 2027 zulässig, entspricht aber nicht den gesetzlichen Vorgaben für die E-Rechnung. Es ist möglich, dass dies noch geändert wird.}}
{{Tipp1|EDI ist noch bis 31. Dezember 2027 zulässig, entspricht aber nicht den gesetzlichen Vorgaben für die E-Rechnung. Es ist möglich, dass dies noch geändert wird.}}


=Wie kann ein Unternehmen die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen?=
=Rechtlichen Voraussetzungen=
Seit 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen verarbeiten können. Folgende Lösungen sind möglich:
Seit 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen verarbeiten können.  
Ab 1. Januar 2027 müssen die meisten Unternehmen E-Rechnungen erstellen können, sehr kleine Unternehmen dann am 1. Januar 2028.


* Eine Buchhaltungssoftware mit einer Funktion zum Darstellen von elektronischen Rechnungen. Grundsätzlich sollten alle gängigen Buchhaltungslösungen diese Funktionalität beherrschen.
==Die Umsetzung==
* Ein Buchungsdatenservice, beispielsweise DATEV, der die Daten einlesen kann. Die anschließende Verarbeitung kann beim Steuerberater erfolgen.
Im Folgenden werden die Möglichkeiten der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben erläutert.
* Ein Anzeigeprogramm oder ein Webservice, der E-Rechnungen anzeigen kann.  


{{Tipp1|Eine gute Buchhaltungssoftware ermöglicht die Verarbeitung von E-Rechnungen und spart so Zeit und Aufwand und ist somit in den meisten Fällen die beste Option}}
===Eingangsrechnungen===
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Der beste Weg ist, eine Buchhaltungssoftware mit einer Funktion zum Darstellen von elektronischen Rechnungen zu verwenden. Grundsätzlich sollten alle gängigen Buchhaltungslösungen diese Funktionalität beherrschen. FAKTURA-X verfügt diese Funktionen und nutzt die Möglichkeiten der E-Rechnung konsequent, um das Kontieren von Eingangsrechnungen sowohl für Einkauf als auch Kosten zu vereinfachen und weitestgehend zu automatisieren.
{{Hinweis|Buchungsdatenservices bieten deutlich weniger Komfort und Transparenz. Anzeigeprogramme und Webservice bieten den geringsten Mehrwert und sind nur für kleine Belegaufkommen sinnvoll}},


Die andere Option wäre die Nutzung eines Buchungsdatenservices, beispielsweise der DATEV, der die Daten einlesen kann. Die anschließende Verarbeitung kann beim Steuerberater erfolgen. Buchungsdatenservices bieten jedoch deutlich weniger Komfort und Transparenz und sind mit zusätzlichen Kosten verbunden, sowohl für den Service selbst als auch für den Steuerberater. Die Möglichkeiten der E-Rechnung werden zudem nicht genutzt.


Betriebe, die mit Excel, Word oder eventuell sogar noch mit Stift und Zettel Rechnungen schreiben, können ab 2027 (2028) folgende Lösungen nutzen:
Die schlechteste Option ist ein Anzeigeprogramm oder ein Webservice, der E-Rechnungen anzeigen kann. Diese Wahl bietet den geringsten Mehrwert und ist, wenn überhaupt, nur für kleine Belegaufkommen sinnvoll. Die Kosten für die Buchhaltung bestehen zudem weiter, die Möglichkeiten der E-Rechnung werden nicht genutzt.


* Zu jeder Rechnung bei einem Webdienst manuell eine X-Rechnung erstellen
===Ausgangsrechnungen===
* Eine Software für Rechnungserstellung mit E-Rechnungsoption anschaffen.
Unternehmen, die bisher mit Excel, Word oder eventuell sogar noch mit Stift und Zettel Rechnungen schreiben, müssen bis 2027 umstellen. Auch hier gibt es verschiedene Möglichkeiten.


==Weitere Informationen==
Der beste Weg ist die Einführung einer Software für Rechnungserstellung mit E-Rechnungsoption, FAKTURA-X verfügt über diese Funktionen.
'''Die E-Rechnung bietet Unternehmen handfeste Vorteile:''' Durch die strukturierten Informationen in E-Rechnungen wird das Kontieren von Eingangsrechnungen wesentlich beschleunigt und vereinfacht. Die elektronische Rechnung wird in Zukunft den Austausch von Rechnungen in einheitlicher digitaler Form innerhalb der gesamten Europäischen Union ermöglichen. Grundlage ist die europäische Norm EN 16931, die für die Rechnungsstellung an öffentliche Einrichtungen bereits seit 2020 gültig ist.


==ZUGFeRD oder XML?==
Alternativ kann man für jede Rechnung in einem Webdienst manuell eine X-Rechnung erstellen, das ist jedoch sehr aufwendig.
 
=Vorteile der E-Rechnung=
Die E-Rechnung bietet Unternehmen Vorteile, denn durch die strukturierten Informationen in E-Rechnungen wird das Kontieren von Eingangsrechnungen wesentlich beschleunigt und vereinfacht. Die elektronische Rechnung wird in Zukunft den Austausch von Rechnungen in einheitlicher digitaler Form innerhalb der gesamten Europäischen Union ermöglichen. Grundlage ist die europäische Norm EN 16931, die für die Rechnungsstellung an öffentliche Einrichtungen bereits seit 2020 gültig ist.
 
==Unterschiede der Format==
Die Rechnungsformate X-Rechnung und ZUGFeRD unterscheiden sich deutlich. Hier die Vor- und Nachteile:
Die Rechnungsformate X-Rechnung und ZUGFeRD unterscheiden sich deutlich. Hier die Vor- und Nachteile: