E-Rechnung: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Tipp1|EDI ist noch bis 31. Dezember 2027 zulässig, entspricht aber nicht den gesetzlichen Vorgaben für die E-Rechnung. Es ist möglich, dass dies noch geändert wird.}} | {{Tipp1|EDI ist noch bis 31. Dezember 2027 zulässig, entspricht aber nicht den gesetzlichen Vorgaben für die E-Rechnung. Es ist möglich, dass dies noch geändert wird.}} | ||
= | =Rechtlichen Voraussetzungen= | ||
Seit 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen verarbeiten können. | Seit 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen verarbeiten können. | ||
Ab 1. Januar 2027 müssen die meisten Unternehmen E-Rechnungen erstellen können, sehr kleine Unternehmen dann am 1. Januar 2028. | |||
==Die Umsetzung== | |||
Im Folgenden werden die Möglichkeiten der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben erläutert. | |||
===Eingangsrechnungen=== | |||
Der beste Weg ist, eine Buchhaltungssoftware mit einer Funktion zum Darstellen von elektronischen Rechnungen zu verwenden. Grundsätzlich sollten alle gängigen Buchhaltungslösungen diese Funktionalität beherrschen. FAKTURA-X verfügt diese Funktionen und nutzt die Möglichkeiten der E-Rechnung konsequent, um das Kontieren von Eingangsrechnungen sowohl für Einkauf als auch Kosten zu vereinfachen und weitestgehend zu automatisieren. | |||
Die andere Option wäre die Nutzung eines Buchungsdatenservices, beispielsweise der DATEV, der die Daten einlesen kann. Die anschließende Verarbeitung kann beim Steuerberater erfolgen. Buchungsdatenservices bieten jedoch deutlich weniger Komfort und Transparenz und sind mit zusätzlichen Kosten verbunden, sowohl für den Service selbst als auch für den Steuerberater. Die Möglichkeiten der E-Rechnung werden zudem nicht genutzt. | |||
Die schlechteste Option ist ein Anzeigeprogramm oder ein Webservice, der E-Rechnungen anzeigen kann. Diese Wahl bietet den geringsten Mehrwert und ist, wenn überhaupt, nur für kleine Belegaufkommen sinnvoll. Die Kosten für die Buchhaltung bestehen zudem weiter, die Möglichkeiten der E-Rechnung werden nicht genutzt. | |||
===Ausgangsrechnungen=== | |||
Unternehmen, die bisher mit Excel, Word oder eventuell sogar noch mit Stift und Zettel Rechnungen schreiben, müssen bis 2027 umstellen. Auch hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. | |||
Der beste Weg ist die Einführung einer Software für Rechnungserstellung mit E-Rechnungsoption, FAKTURA-X verfügt über diese Funktionen. | |||
== | Alternativ kann man für jede Rechnung in einem Webdienst manuell eine X-Rechnung erstellen, das ist jedoch sehr aufwendig. | ||
=Vorteile der E-Rechnung= | |||
Die E-Rechnung bietet Unternehmen Vorteile, denn durch die strukturierten Informationen in E-Rechnungen wird das Kontieren von Eingangsrechnungen wesentlich beschleunigt und vereinfacht. Die elektronische Rechnung wird in Zukunft den Austausch von Rechnungen in einheitlicher digitaler Form innerhalb der gesamten Europäischen Union ermöglichen. Grundlage ist die europäische Norm EN 16931, die für die Rechnungsstellung an öffentliche Einrichtungen bereits seit 2020 gültig ist. | |||
==Unterschiede der Format== | |||
Die Rechnungsformate X-Rechnung und ZUGFeRD unterscheiden sich deutlich. Hier die Vor- und Nachteile: | Die Rechnungsformate X-Rechnung und ZUGFeRD unterscheiden sich deutlich. Hier die Vor- und Nachteile: | ||