Mehrwertsteueränderung: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei Presseerzeugnisse oder Artikel mit festen Abgabepreisen oder Artikel ohne Mehrwertsteuer (beispielsweise Briefmarken) darf '''keine Änderung''' durchgeführt werden, da der Artikel keiner Änderung durch die Mehrwertsteuersenkung unterliegt! | Bei Presseerzeugnisse oder Artikel mit festen Abgabepreisen oder Artikel ohne Mehrwertsteuer (beispielsweise Briefmarken) darf '''keine Änderung''' durchgeführt werden, da der Artikel keiner Änderung durch die Mehrwertsteuersenkung unterliegt! | ||
===Bruttopreise glätten=== | ===Bruttopreise glätten=== |
Version vom 21. Dezember 2020, 15:09 Uhr
Seit Juli 2020 gelten vorübergehende Mehrwertsteuersätze, der allgemeine Steuersatz wurde auf 16% und der verminderte Steuersatz auf 5% gesenkt. Ab dem 1. Januar 2021 gelten dann wieder die ursprünglichen Sätze von 19% und 7%.
Dieser Artikel beschreibt, wie die Umstellung der Mehrwertsteuer vorgenommen werden kann.
Vorbereitung
Laufende Aufträge sollten vor der Änderung der Mehrwertsteuersätze durch den Wechsel in den Status RECHNUNG fixiert werden. Das bedeutet, dass Lieferungen, die vor dem Wechsel des Mehrwertsteuersatzes erstellt und danach als Rechnung deklariert werden, dann zum gültigen Mehrwertsteuersatz nach dem Wechsel berechnet werden.
Beispiel:
- Ein Auftrag wird am 31. Dezember 2020 als Lieferung erstellt und hat einen Auftragswert von 65,50 €, mit 16% Mehrwertsteuer entsprechend 75,98 €.
- Nach der Änderung des Mehrwertsteuersatzes wird der Auftrag am 01. Januar 2021 in den Status Rechnung versetzt. Der Auftragswert beträgt unverändert 65,50 €, mit 19% Mehrwertsteuer nun jedoch 77,95 €.
Um sicherzustellen, dass die korrekten Steuersätze angewendet werden, sollten Sie folgende Vorbereitungen vor der Änderung der Mehrwertsteuersätze durchführen:
- Führen Sie bei allen Lieferungen, auch bei Barlieferungen, die vor dem 1. Januar 2021 erfolgen, die Rückerfassung durch und setzen Sie die Lieferaufträge dann in den Status Rechnung.
- Buchen Sie alle Eingangsrechnungen mit dem alten Mehrwertsteuersatz vor der Mehrwertsteueränderung ein.
- Führen Sie vor der Mehrwertsteueränderung den Monatsabschluss durch und übertragen Sie alle Umsätze und Kosten an DATEV.
Ändern der Mehrwertsteuersätze
Die Mehrwertsteuersätze werden sowohl bei Einzelplatzinstallationen als auch in Netzwerkumgebungen in den Einstellungen, Register Administration geändert. Dies wird hier beschrieben.
Einzelplatz
Bei der Änderung von Mehrwertsteuersätzen auf Einzelarbeitsplätzen sind keine Besonderheiten zu beachten. Sie können die Einstellungen aufrufen, die neuen Sätze eingeben und dann die Änderungen sichern.
So wird's gemacht:
- Setzen Sie alle Lieferungen mit Lieferdatum vor dem 1. Januar 2021 in den Status Rechnung.
- Rufen Sie die Einstellungen durch Optionen → Einstellungen auf
- Rufen Sie das Register Administration auf.
- Ändern Sie die Steuersätze in den Feldern MwSt. Satz V auf "19" und MwSt. Satz H auf "7"
- Sichern Sie die Einstellungen.
- Starten Sie die Anwendung neu.
Mehrplatz
Bei der Änderung von Mehrwertsteuersätzen auf Mehrplatzsystemen ohne separaten Arbeitsgruppenserver werden die Änderungen nur auf dem Computer durchgeführt, der auch die Daten speichert. Es sind ansonsten keine Besonderheiten zu beachten. Sie können die Einstellungen aufrufen, die neuen Sätze eingeben und dann die Änderungen sichern.
So wird's gemacht:
- Setzen Sie alle Lieferungen mit Lieferdatum vor dem 1. Januar 2021 in den Status Rechnung.
- Beenden Sie die Anwendung auf allen anderen Arbeitsplätzen.
- Rufen Sie die Einstellungen durch Optionen → Einstellungen auf
- Rufen Sie das Register Administration auf.
- Ändern Sie die Steuersätze in den Feldern MwSt. Satz V auf "19" und MwSt. Satz H auf "7"
- Sichern Sie die Einstellungen.
- Starten Sie die Anwendung neu.
Server
Bei der Änderung von Mehrwertsteuersätzen in Netzwerkumgebungen mit separaten Arbeitsgruppenserver muss beachtet werden, dass die Einstellungen nicht von einem Netzwerkclient durchgeführt werden können. Die Änderungen müssen am Serversystem durchgeführt werden und gelten dann für die gesamte Arbeitsgruppe.
Änderungen ohne Serverzugriff durchführen
Wenn Sie die Änderung der Mehrwehrsteuersätze an einem Client durchführen möchten, ist dies ausnahmsweise möglich:
- Die Änderungen wirken sich auf die gesamte Arbeitsgruppe, nicht nur den Client, aus!
- Beenden Sie die Anwendung vor der Durchführung auf allen Arbeitsplätzen!
- Befolgen Sie alle Schritte der folgenden Anleitung genau!
- Das mehrfache Sichern der Einstellungen in jedem Zwischenschritt ist notwendig!
- Stellen Sie den Anwendungsmodus in jedem Fall wieder zurück auf Netzwerkclient!
So wird's gemacht:
- Setzen Sie alle Lieferungen mit Lieferdatum vor dem 1. Januar 2021 in den Status Rechnung.
- Beenden Sie die Anwendung auf allen Arbeitsplätzen der Arbeitsgruppe, dies gilt auch für Kassensysteme.
- Starten Sie die Anwendung nur auf einem Arbeitsplatz.
- Rufen Sie das Register Einstellungen in den Einstellungen durch Optionen → Einstellungen → Einstellungen auf.
- Die Optionsgruppe "Anwendungsmodus" ist auf "Netzwerkclient" eingestellt. Ändern Sie die Einstellung auf "Einzelplatz".
- Sichern Sie die Einstellungen. Durch das Sichern wird die bis dato nicht sichtbare Registerkarte "Administration" an der ersten Stelle der Registerreihe eingeblendet.
- Wechseln Sie in das Register "Administration".
- Stellen Sie nun in der Optionsgruppe "Währung" die neuen Mehrwertsteuersätze ein.
- Sichern Sie die Einstellungen.
- Wechseln Sie zurück in das Register Einstellungen.
- Ändern Sie die Einstellung der Optionsgruppe "Anwendungsmodus" wieder auf "Netzwerkclient".
- Sichern Sie die Einstellungen.
Preisanpassungen
Sofern (Brutto-)preise angepasst werden sollen, ist dies in der Preisverwaltung des jeweiligen Artikels direkt oder für mehrere Artikel mit dem Preisassistenten möglich.
Bruttopreise beibehalten
Wenn Sie die Bruttopreise nach der Mehrwertsteueränderung wie zuvor ausgeben möchten, können Sie die Preisverwaltung nutzen, um die Preise um die Differenz zu senken.
Filtern Sie für die Bearbeitung alle Artikel mit Warengruppen heraus, die dem halben Mehrwertsteuersatz unterliegen, also "Warengruppe ungleich Süßwaren" oder "Warengruppe ungleich Lebensmittel".
Führen Sie dann eine Differenzkalkulation mit -2,586207% durch. Die Preise entsprechen dann Brutto dem Wert vor der Mehrwertsteuersenkung.
Führen Sie diese Aktion nach dem Speichern der Daten auch mit den Warengruppen durch, die dem halben Mehrwertsteuersatz unterliegen, also "Warengruppe gleich Süßwaren" oder "Warengruppe gleich Lebensmittel"
Artikel mit Preisbindung
Bei Artikeln mit Preisbindung muss der Verkaufspreis gleich bleiben, daher ist eine Anpassung der Abgabepreise notwendig. Dies gilt u.a. für Waren, die der gesetzlichen Preisbindung unterliegen (beispielsweise Tabakwaren) und Artikel mit festen Abgabepreisen (beispielsweise Telefonkarten). Bei diesen Artikel muss der Bruttoabgabepreis nach Anhebung der Mehrwertsteuersätze durch Senken des Nettoverkaufspreises um den Differenzfaktor auf den "alten" Bruttopreis gesetzt werden.
Bei Presseerzeugnisse oder Artikel mit festen Abgabepreisen oder Artikel ohne Mehrwertsteuer (beispielsweise Briefmarken) darf keine Änderung durchgeführt werden, da der Artikel keiner Änderung durch die Mehrwertsteuersenkung unterliegt!
Bruttopreise glätten
Wenn Sie die Bruttopreise nach der Mehrwertsteueränderung lediglich glätten möchten, können Sie dies in der Preisverwaltung durchführen.
Führen Sie die Glättung gegebenenfalls in mehreren Schritten (0-9 -> 10, 11-19 -> 20, ...) durch.
Aufträge mit dem alten Steuersatz
Um Aufträge nach der Mehrwertsteueranpassung mit dem alten Mehrwertsteuersatz zu führen, kann in der aktuellen Anwendungsversion ein alternativer MwSt.-Satz eingetragen werden:
- In der Auftragsverwaltung kann im Dialog Zahlungsziele ein alternativer MwSt-Satz eingestellt werden.
- In der Bestellverwaltung kann im Dialog Rechnungseingangsprüfung ein alternativer MwSt-Satz eingestellt werden.
- In der Kreditorenbuchhaltung kann im Dialog Kosten ein alternativer MwSt-Satz eingestellt werden.