Lexikon: Unterschied zwischen den Versionen
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Garantie ist eine freiwillige Serviceleistung vieler Hersteller. Den Garantieinhalt | Garantie ist eine freiwillige Serviceleistung vieler Hersteller. Den Garantieinhalt sowie den Zeitraum bestimmt der Hersteller. | ||
==Gewährleistung== | ==Gewährleistung== | ||
Gewährleistung ist ein gesetzlich definierter Anspruch des Kunden gegenüber dem Verkäufer. Sie gilt für 24 Monate. | Gewährleistung ist ein gesetzlich definierter Anspruch des Kunden gegenüber dem Verkäufer. Sie gilt für 24 Monate. | ||
In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass er seine Ware ohne Mängel übergeben hat. Danach muss der Kunde dem Verkäufer beweisen, dass bei der Übergabe des gekauften Objektes bereits ein Mangel vorlag. | In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass er seine Ware ohne Mängel übergeben hat. Danach muss der Kunde dem Verkäufer beweisen, dass bei der Übergabe des gekauften Objektes bereits ein Mangel vorlag. |
Version vom 25. Oktober 2020, 11:06 Uhr
In diesem Artikel werden verschiedene Begriffe genauer erklärt.
Lieferverzug
Bei Lieferverzug ist man verpflichtet, eine Nachfrist zu setzen. Nach Ende der Nachfrist kann man bei nicht Lieferung dann aus dem Kaufvertrag austreten.
Wann kommt man in einen Lieferverzug?
Bei einem Fixkauf (fest vereinbarter Liefertermin) liegt der Lieferverzug automatisch vor, wenn dieser Termin überschritten wurde. Wenn es sich um eine Bestellung handelt, die genau am angegeben Lieferdatum hätte da sein müssen, beispielsweise eine Geburtstagstorte, dann kann man aus dem Kaufvertrag austreten.
Garantie und Gewährleistung
Garantie
Garantie ist eine freiwillige Serviceleistung vieler Hersteller. Den Garantieinhalt sowie den Zeitraum bestimmt der Hersteller.
Gewährleistung
Gewährleistung ist ein gesetzlich definierter Anspruch des Kunden gegenüber dem Verkäufer. Sie gilt für 24 Monate. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass er seine Ware ohne Mängel übergeben hat. Danach muss der Kunde dem Verkäufer beweisen, dass bei der Übergabe des gekauften Objektes bereits ein Mangel vorlag.