Anforderungen an Kassensysteme: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Der Fiskalspeicher kommt===
In den folgenden Abschnitten informieren wir über die gesetzlichen Grundlagen für den Betrieb von Kassensystemen im Einzelhandel. Die Angaben beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise deren Bundesländer zum 1. September 2020. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.


==Protokollspeicher==
Der Protokollspeicher ist ein elektronisches Protokoll, dass bei einer Kassenprüfung vom Prüfer ausgewertet werden kann. Die gesetzliche Basis dafür lieferten die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)". Die GDPdU wurden Anfang 2015 von den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" abgelöst.


Einzelhändler, die eine elektronische Registrierkasse (ECR) verwenden, müssen zum 1. Januar 2017 mit einem „Fiskalspeicher“ ein elektronisches Protokoll über alle Kassiervorgänge bereithalten.
Einzelhändler, die eine elektronische Registrierkasse oder ein Kassensystem verwenden, müssen seit 1. Januar 2017 ein elektronisches Protokoll über alle Kassiervorgänge bereithalten. Dieses elektronische Journal ist eigentlich schon seit 2011 vorgeschrieben, die mehrfach verlängerte Übergangsphase lief zum 31. Dezember 2016 endgültig aus.  


Dieses elektronische Journal ist eigentlich schon seit 2011 vorgeschrieben, die mehrfach verlängerte Übergangsphase läuft zum 31. Dezember 2016 endgültig aus. Nutzer von Registrierkassen müssen dafür teilweise teure Zusatzmodule kaufen, die an bestehende Registrierkassen angeschlossen werden. PC Kassen sind günstiger in der Aufrüstung, da dort nur die Software angepasst werden muss. Der Hersteller UES liefert seine Kassen übrigens seit 2011 mit einem Fiskalspeicher aus. Der Umstieg von Kunden mit Wartungsvertrag, die bereits seit 2001 Kassen aus dem Hause UES nutzen, war sogar kostenfrei.
Nutzer von Registrierkassen mussten dafür teilweise teure Zusatzmodule kaufen, die an bestehende Registrierkassen angeschlossen werden. PC-Kassen sind günstiger in der Aufrüstung, da dort nur die Software angepasst werden muss.


Wer seine Bargeschäfte derzeit noch mit Geldlade und Quittungsblock betreibt, muss zwar nicht zwingend eine Kasse anschaffen, muss aber bei einer Steuerprüfung mit anderen Problemen rechnen: Die Finanzbehörden sind bei Bargeschäften sehr misstrauisch und tendieren schon bei kleinen Unregelmäßigkeiten zur Schätzung, mit entsprechend nachteiligen Folgen für den Unternehmer: Nachzahlungen bis 25.000 € sind keine Seltenheit, und das unabhängig davon, ob ein steuerlicher Schaden entstanden ist. Zudem sehen die Regelungen vor, dass der Kunde zukünftig Anspruch auf einen Kassenbeleg hat. Die Anschaffung einer Kasse wäre zu einen Bruchteil der Nachzahlung möglich.  
==Fiskalspeicher==
Letztendlich sollte die Anschaffung einer Kasse natürlich nicht nur wegen der unliebsamen Überraschungen bei Steuerprüfungen erwogen werden. Moderne Kassensysteme sind auch Lösungen für andere neuralgische Punkte im Einzelhandel:
Ab dem 1. April 2021 müssen Kassen mittels einer durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vor Manipulationen geschützt sein.  
Ab dem 1. Oktober 2020 muss die Bestellung der TSE durch eine Auftragsbestätigung nachgewiesen werden.


Dabei ist nicht nur der Nutzen der Protokollfunktionen bei der Überwachung von Mitarbeitern zu berücksichtigen, sondern auch die Benutzerverwaltung eines guten Systems, welche die individuelle Zuordnung von Berechtigungen für jeden Kassierer ermöglicht und beispielsweise Rechte zum Stornieren einschränkt. Diese Beschränkungen erschweren das „Schummeln“ und sorgen für Transparenz.
{{Achtung|Im Bundesland Bremen muss abweichend ab dem 1. Oktober 2020 eine TSE eingesetzt werden.}}
Dazu kommen die vielfältigen Funktionen, die Arbeitsabläufe unterstützen und beschleunigen. Das FAKTURA-X System von UES ermöglicht sogar, an jedem Arbeitsplatz zwischen Auftragsverarbeitung und Kasse hin und her zu schalten. Dabei greifen beide Module auf den gleichen Artikelstamm zu, der dann zentral, und nicht mehrfach, gepflegt werden kann.


Für den Getränkehandel sind überdies Gebindefunktionen unerlässlich: Flaschen- und Kastenpreis, Kombikisten und Pfandrücknahme sind mit FAKTURA-X ein Klacks. Der Hersteller hat die Systeme so ausgeführt, dass Funktionalität und Benutzerfreundlichkeit sich im Einklang miteinander befinden und neue Kassierer bereits nach kurzer Einarbeitung problemlos mit dem System umgehen können.
Ausgenommen von der Integration einer TSE sind elektronische Registrierkassen, die nach dem 25. November 2010 angeschafft wurden, GoBD-konform sind und bauartbedingt nicht aufgerüstet werden können. Für diese Kassen gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2023.


Übrigens zeigt die Praxis, dass der Fiskalspeicher nicht besonders wirkungsvoll ist. Das ist auch dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) klar. Es existiert ein Referentenentwurf für eine Gesetzesvorlage, welche die Einführung eines „Sicherheitsmoduls“ bis 2020 beschreibt. Ein solches Modul würde wie die Blackbox eines Flugzeuges alle relevanten Protokolldaten aufnehmen. Der Fiskalspeicher ebnet praktisch den Weg für dieses Sicherheitsmodul. Daher ist davon auszugehen, dass dieses ohne eine weitere größere Verzögerung bald Pflicht wird.
{{Achtung|Dies gilt '''nicht für Kassensysteme'''. Dies gilt '''nicht für elektronische Kassen, die nachgerüstet''' werden können. Dies gilt '''nicht für elektronische Kassensysteme, die vor dem 25. November 2010''' angeschafft wurden.}}


<div style="background-color: #ddf5eb; border-style: dotted; border-width: 1px; padding: .5em 1em .5em 1em; margin: .5em 0 .5em 0; display:inline-block">
'''Übrigens:''' Eine Registrierkassenpflicht gibt es in Deutschland nicht und sie ist derzeit nicht geplant. Eine offene Ladenkasse ist also grundsätzlich weiterhin erlaubt.


<big>'''Weitere Informationen zur FAKTURA-X Kasse finden Sie auf [http://www.fakturax.de/fakturakb.html www.faktura-x.de]</big>
{{Tipp1|Für die Beratung zu Anforderungen an Kassensysteme stehen wir telefonisch unter [tel:+4970012501050 (0 700) 12 50 10 50] oder per E-Mail an [mailto:kontakt@unitedengineering.de kontakt@unitedengineering.de] zur Verfügung.}}
 
<big>'''Für die Beratung zu den Anforderungen an Kassensysteme erhalten stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter [tel:+4980012501050 (0 800) 12 50 10 50] oder per E-Mail an [mailto:kontakt@unitedengineering.de kontakt@unitedengineering.de] zur Verfügung.</big>
 
</div>

Aktuelle Version vom 29. Juni 2024, 08:29 Uhr

In den folgenden Abschnitten informieren wir über die gesetzlichen Grundlagen für den Betrieb von Kassensystemen im Einzelhandel. Die Angaben beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise deren Bundesländer zum 1. September 2020. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Protokollspeicher

Der Protokollspeicher ist ein elektronisches Protokoll, dass bei einer Kassenprüfung vom Prüfer ausgewertet werden kann. Die gesetzliche Basis dafür lieferten die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)". Die GDPdU wurden Anfang 2015 von den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" abgelöst.

Einzelhändler, die eine elektronische Registrierkasse oder ein Kassensystem verwenden, müssen seit 1. Januar 2017 ein elektronisches Protokoll über alle Kassiervorgänge bereithalten. Dieses elektronische Journal ist eigentlich schon seit 2011 vorgeschrieben, die mehrfach verlängerte Übergangsphase lief zum 31. Dezember 2016 endgültig aus.

Nutzer von Registrierkassen mussten dafür teilweise teure Zusatzmodule kaufen, die an bestehende Registrierkassen angeschlossen werden. PC-Kassen sind günstiger in der Aufrüstung, da dort nur die Software angepasst werden muss.

Fiskalspeicher

Ab dem 1. April 2021 müssen Kassen mittels einer durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vor Manipulationen geschützt sein. Ab dem 1. Oktober 2020 muss die Bestellung der TSE durch eine Auftragsbestätigung nachgewiesen werden.

Im Bundesland Bremen muss abweichend ab dem 1. Oktober 2020 eine TSE eingesetzt werden.

Ausgenommen von der Integration einer TSE sind elektronische Registrierkassen, die nach dem 25. November 2010 angeschafft wurden, GoBD-konform sind und bauartbedingt nicht aufgerüstet werden können. Für diese Kassen gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2023.

Dies gilt nicht für Kassensysteme. Dies gilt nicht für elektronische Kassen, die nachgerüstet werden können. Dies gilt nicht für elektronische Kassensysteme, die vor dem 25. November 2010 angeschafft wurden.

Übrigens: Eine Registrierkassenpflicht gibt es in Deutschland nicht und sie ist derzeit nicht geplant. Eine offene Ladenkasse ist also grundsätzlich weiterhin erlaubt.

Für die Beratung zu Anforderungen an Kassensysteme stehen wir telefonisch unter (0 700) 12 50 10 50 oder per E-Mail an kontakt@unitedengineering.de zur Verfügung.