Buchhaltung mit FAKTURA-X: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Tipp1|Der Steuerberater rechnet keine Honorare für das Kontieren ab.}}
{{Tipp1|Der Steuerberater rechnet keine Honorare für das Kontieren ab.}}


===Belegkopien
===Belegkopien===
Das Übergeben von Belegkopien an den Steuerberater ist bei Ausgangsrechnungen nicht notwendig, die Belege fehlerfrei kontiert werden. Eine Kontrolle ist nicht mehr notwendig.
Das Übergeben von Belegkopien an den Steuerberater ist bei Ausgangsrechnungen nicht notwendig, die Belege fehlerfrei kontiert werden. Eine Kontrolle ist nicht mehr notwendig.


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===E-Rechnung ===
===E-Rechnung ===
Ab Januar 2027 erhalten Gewerbetreibende Eingangsrechnungen als E-Rechnungen. Diese müssen validiert werden, das kann Sie mit FAKTURA-X erledigt werden. Eingangsrechnungen können dann auch automatisch kontiert werden. Der Steuerberater erhält von Eingangsrechnungen dann keine Belegdateien mehr, da diese fehlerfrei kontiert werden.
Ab Januar 2027 erhalten Gewerbetreibende Eingangsrechnungen als E-Rechnungen. Diese müssen validiert werden, das kann Sie mit FAKTURA-X erledigt werden. Eingangsrechnungen können dann auch automatisch kontiert werden.
 
===Belegkopien===
Das Übergeben von Belegkopien an den Steuerberater ist ab Januar 2027 bei Eingangsrechnungen nicht mehr notwendig, die Belege fehlerfrei kontiert werden. Eine Kontrolle ist nicht mehr notwendig.


===Zahlungsausgänge===
===Zahlungsausgänge===