Buchhaltung mit FAKTURA-X: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Tipp1|Der Steuerberater rechnet keine Honorare für das Kontieren ab.}}
{{Tipp1|Der Steuerberater rechnet keine Honorare für das Kontieren ab.}}
===Belegkopien===
Das Übergeben von Belegkopien an den Steuerberater ist bei Ausgangsrechnungen nicht notwendig, die Belege fehlerfrei kontiert werden. Eine Kontrolle ist nicht mehr notwendig.


===Offene Posten===
===Offene Posten===
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===E-Rechnung ===
===E-Rechnung ===
Ab Januar 2027 erhalten Gewerbetreibende Eingangsrechnungen als E-Rechnungen. Diese müssen validiert werden, das kann Sie mit FAKTURA-X erledigt werden. Eingangsrechnungen können dann auch automatisch kontiert werden. Der Steuerberater erhält von Eingangsrechnungen dann keine Belegdateien mehr, da diese fehlerfrei kontiert werden.
Ab Januar 2027 erhalten Gewerbetreibende Eingangsrechnungen als E-Rechnungen. Diese müssen validiert werden, das kann Sie mit FAKTURA-X erledigt werden. Eingangsrechnungen können dann auch automatisch kontiert werden.
 
===Belegkopien===
Das Übergeben von Belegkopien an den Steuerberater ist ab Januar 2027 bei Eingangsrechnungen nicht mehr notwendig, die Belege fehlerfrei kontiert werden. Eine Kontrolle ist nicht mehr notwendig.


===Zahlungsausgänge===
===Zahlungsausgänge===