Buchhaltung mit FAKTURA-X: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Tipp1|Der Steuerberater rechnet keine Honorare für das Kontieren ab.}} | {{Tipp1|Der Steuerberater rechnet keine Honorare für das Kontieren ab.}} | ||
===Belegkopien=== | |||
Das Übergeben von Belegkopien an den Steuerberater ist bei Ausgangsrechnungen nicht notwendig, die Belege fehlerfrei kontiert werden. Eine Kontrolle ist nicht mehr notwendig. | |||
===Offene Posten=== | ===Offene Posten=== | ||
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{{Tipp1|Die Verwaltung von Kosten wird vereinfacht. Dadurch wird Zeit eingespart sowie Fehler vermieden.}} | {{Tipp1|Die Verwaltung von Kosten wird vereinfacht. Dadurch wird Zeit eingespart sowie Fehler vermieden.}} | ||
===E-Rechnung === | |||
Ab Januar 2027 erhalten Gewerbetreibende Eingangsrechnungen als E-Rechnungen. Diese müssen validiert werden, das kann Sie mit FAKTURA-X erledigt werden. Eingangsrechnungen können dann auch automatisch kontiert werden. | |||
===Belegkopien=== | |||
Das Übergeben von Belegkopien an den Steuerberater ist ab Januar 2027 bei Eingangsrechnungen nicht mehr notwendig, die Belege fehlerfrei kontiert werden. Eine Kontrolle ist nicht mehr notwendig. | |||
===Zahlungsausgänge=== | ===Zahlungsausgänge=== | ||