Lexikon: Unterschied zwischen den Versionen
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GGE (Diskussion | Beiträge) Die Seite wurde neu angelegt: „=Lieferverzug= Bei Lieferverzug ist man verpflichtet, eine Nachfrist zu setzen. Nach Ende der Nachfrist kann man bei nicht Lieferung dann aus dem Kaufvertrag a…“ |
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=Lieferverzug= | =Lieferverzug= | ||
Bei Lieferverzug ist man verpflichtet, eine Nachfrist zu setzen. | Bei Lieferverzug ist man verpflichtet, eine Nachfrist zu setzen. | ||
Nach Ende der Nachfrist kann man bei | Nach Ende der Nachfrist kann man bei Nichtlieferung dann aus dem Kaufvertrag austreten. | ||
==Wann kommt man in einen Lieferverzug?== | ==Wann kommt man in einen Lieferverzug?== | ||
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=Garantie und Gewährleistung= | =Garantie und Gewährleistung= | ||
==Garantie== | ==Garantie== | ||
Garantie ist eine freiwillige Serviceleistung vieler Hersteller. | Garantie ist eine freiwillige Serviceleistung vieler Hersteller. Den Garantieinhalt sowie den Zeitraum bestimmt der Hersteller. | ||
==Gewährleistung== | ==Gewährleistung== | ||
Gewährleistung ist ein gesetzlich definierter Anspruch des Kunden gegenüber dem Verkäufer. Sie gilt für 24 Monate. | Gewährleistung ist ein gesetzlich definierter Anspruch des Kunden gegenüber dem Verkäufer. Sie gilt für 24 Monate. | ||
In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass er seine Ware ohne Mängel übergeben hat. Danach muss der Kunde dem Verkäufer beweisen, dass bei der Übergabe des gekauften Objektes bereits ein Mangel vorlag. | In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass er seine Ware ohne Mängel übergeben hat. Danach muss der Kunde dem Verkäufer beweisen, dass bei der Übergabe des gekauften Objektes bereits ein Mangel vorlag. | ||