Anforderungen an Kassensysteme: Unterschied zwischen den Versionen
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Ab dem 1. April 2021 müssen Kassen mittels einer durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vor Manipulationen geschützt sein. | Ab dem 1. April 2021 müssen Kassen mittels einer durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vor Manipulationen geschützt sein. | ||
Ab dem 1. Oktober 2020 muss die Bestellung der TSE durch eine Auftragsbestätigung nachgewiesen werden. | |||
{{ | {{Achtung|Im Bundesland Bremen muss abweichend ab dem 1. Oktober 2020 eine TSE eingesetzt werden.}} | ||
Ausgenommen von der Integration einer TSE sind elektronische Registrierkassen, die nach dem 25. November 2010 angeschafft wurden, GoBD-konform sind und bauartbedingt nicht aufgerüstet werden können. Für diese Kassen gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2023. | |||
{{Achtung|Dies gilt '''nicht für Kassensysteme'''. Dies gilt '''nicht für elektronische Kassen, die nachgerüstet''' werden können. Dies gilt '''nicht für elektronische Kassensysteme, die vor dem 25. November 2010''' angeschafft wurden.}} | |||
{{Achtung|Dies gilt '''nicht für Kassensysteme'''. Dies gilt '''nicht für elektronische Kassen, die nachgerüstet''' werden | |||
'''Übrigens:''' Eine Registrierkassenpflicht gibt es in Deutschland nicht und sie ist derzeit nicht geplant. Eine offene Ladenkasse ist also grundsätzlich weiterhin erlaubt. | |||
{{Tipp1|Für die Beratung zu Anforderungen an Kassensysteme stehen wir telefonisch unter [tel:+4970012501050 (0 700) 12 50 10 50] oder per E-Mail an [mailto:kontakt@unitedengineering.de kontakt@unitedengineering.de] zur Verfügung.}} | {{Tipp1|Für die Beratung zu Anforderungen an Kassensysteme stehen wir telefonisch unter [tel:+4970012501050 (0 700) 12 50 10 50] oder per E-Mail an [mailto:kontakt@unitedengineering.de kontakt@unitedengineering.de] zur Verfügung.}} | ||