Perlen der Steuerberatungskunst: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. Juni 2021, 09:36 Uhr
In diesem Off-Topic-Artikel sammeln wir die schönsten und krassesten Fehlleistungen der Steuerberater unserer Kunden. Natürlich werden zur Wahrung der Anonymität weder Orte noch Namen genannt.
Den betroffenen Kunden legen wir bei anhaltender Unfähigkeit seines Steuerberaters nahe, einfach nach einem fähigeren Exemplar zu suchen. Leider verhalten sich Unternehmer oftmals wie CDU-Wähler: Man weiß, dass man mit raffgierigen Dummköpfen zu tun hat, aber wechseln? Da könnte ja alles noch schlimmer werden...
Dabei ist der Wechsel des Steuerberaters kein problem: Der Im DATEV-Universum wird das Mandat mit allen Daten einfach neu zugeordnet. Auch andere Systeme bieten diese Möglichkeit, schließlich muss der Steuerberater einen Wechsel des Mandanten technisch umsetzen können.
Und ja, es gibt fähige Steuerberater. Leider gibt es nicht genug davon. Daher: Augen auf bei der Wahl. Und immer schön die Abrechnungen kontrollieren.
Umsatzsteuerschätzung mal anders
Steuerberater schlägt Mandanten vor, bei Umsätzen die abzuführende Mehrwertsteuer einfach durch Mitteln des vollen und ermäßigten Steuersatzes zu schätzen. Funfact: Die Buchhaltung des Mandanten wurde später natürlich verworfen und es kam zu einer empfindlichen Steuerschätzung
Finde das Formular
Steuerberater fragt, ob der Kassenhersteller das Formular zur Anmeldung der Kasse an das Finanzamt sendet, oder ob das der Mandant selbst machen solle. Funfact: Das Formular war zwar geplant, wurde aber nie realisiert.
Sparen? Aber bitte an der falschen Stelle
Steuerberater sagt im Juni 2017, Kunde könne seine bestehende Kasse ohne Protokollspeicher noch so lange nutzen, bis diese kaputtgeht. Tatsächlich dürfen seit dem 1.Januar 2017 nur noch elektronische Registrierkassen verwendet werden.
Gesetze? Sowas hält uns nicht auf
Steuerberater ist der Meinung, auf den Druck von Kassenbons könne verzichtet werden, weil diese im Protokoll eingesehen und bei Bedarf nachgedruckt werden können. Klarer Verstoß gegen § 146a Abs. 2 Abgabenordnung.
Mehr Mitarbeiter - mehr DIgitalisierung
Steuerberater will Corona III Digitalisierungsförderung nicht beantragen, da der Betrieb nicht genügend Mitarbeiter habe. Eine entsprechende Regelung existiert nicht.
Nieten in Nadelstreifen
Steuerberater behauptet, der Zugang zur Corona III Digitalisierungsförderung würde per Losentscheid erfolgen. Eine solche Lotterie existiert nicht.