Mehrwertsteueränderung: Unterschied zwischen den Versionen

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(Die Seite wurde neu angelegt: „Die Bundesregierung Deutschland hat eine vorläufige Mehrwertsteuersenkung von Juli bis Dezember 2020 beschlossen. Die Mehrwertsteuersätze sinken von 19% auf…“)
(kein Unterschied)

Version vom 5. Juni 2020, 15:27 Uhr

Die Bundesregierung Deutschland hat eine vorläufige Mehrwertsteuersenkung von Juli bis Dezember 2020 beschlossen. Die Mehrwertsteuersätze sinken von 19% auf 16% (Voller Satz), bzw. von 7% auf 5% (Halber Satz).

Für die Umsetzung in FAKTURA-X erhalten Sie in diesem Artikel wichtige Informationen.

Vorbereitung

Die notwendigen Vorbereitungen für die Mehrwertsteueränderungen beschränken sich auf die zentrale Änderung der Mehrwertsteuersätze und eine notwendige Kontrolle der Formularausgaben (bei älteren Formularen).

Die mit der Anpassung der Mehrwertsteuersätze einhergehenden Preissenkungen sollen die Binnenkonjunktur ankurbeln, alternativ kann aber auch die Ertragslage verbessert werden, indem die Senkung der Mehrwertsteuer durch Preisaufschläge ganz oder teilweise kompensiert wird.

Verbraucher stehen in der Regel Preisänderungen kritisch gegenüber. Daher sollte die Mehrwertsteuersenkung zumindest anteilig an den Verbraucher weitergegeben werden.

In den folgenden Abschnitten werden die Vorbereitungen beschrieben.

Laufende Aufträge

Für alle Laufenden Aufträge gilt, dass die Mehrwertsteuersätze durch den Wechsel in den Status RECHNUNG fixiert werden. Das bedeutet, dass Lieferungen, die vor dem Wechsel des Mehrwertsteuersatzes erstellt und danach als Rechnung deklariert werden, dann zum gültigen Mehrwertsteuersatz nach dem Wechsel berechnet werden.

Beispiel:

  • Ein Auftrag wird am 30. Juni 2020 als Lieferung erstellt und hat einen Auftragswert von 65,50 €, mit 19% Mehrwertsteuer entsprechend 77,95 €.
  • Nach der Änderung des Mehrwertsteuersatzes wird der Auftrag am 01. Juli 2020 in den Status Rechnung versetzt. Der Auftragswert beträgt unverändert 65,50 €, mit 16% Mehrwertsteuer nun jedoch 75,98 €.

Um sicherzustellen, dass die korrekten Steuersätze angewendet werden, sollten Sie folgende Vorbereitungen vor der Änderung der Mehrwertsteuersätze durchführen:

  • Führen Sie bei allen Lieferungen, die vor dem 1. Juli 2020 erfolgen, die Rückerfassung durch und setzen Sie die Lieferaufträge dann in den Status Rechnung.
Bei der Anwendung der korrekten Steuersätze kommt es auf den Zeitpunkt der Lieferung an
  • Buchen Sie alle Eingangsrechnungen mit dem alten Mehrwertsteuersatz vor der Mehrwertsteueränderung ein.
  • Führen Sie vor der Mehrwertsteueränderung den Monatsabschluss durch und übertragen Sie alle Umsätze und Kosten an DATEV.

Preisanpassungen

Formulare

Mehrwertsteuersätze ändern

Einzelplatz

Server

Problemlösung

Die Anwendung ist nicht für kurzfristige Mehrwertsteuersatzänderungen konzipiert worden, da diese bisher nie vorgekommen sind. Die derzeitige Situation (kurzfristige Änderung der Steuersätze befristet bis Ende des Jahres) ist also neu und erfordert daher vom Anwender hohe Aufmerksamkeit und Sorgfalt.

Die zentrale Steuerung der Steuersätze hat den wesentlichen Vorteil, dass eine einzige Änderung sich auf das gesamte System auswirkt. Dies kann aber in der jetzigen Situation zu Nachteilen führen. Daher werden wir alle Funktionen in den nächsten Wochen noch einmal prüfen, auf Probleme hinweisen und bei Bedarf ein kurzfristiges Patch bereitstellen.

Letztendlich sind die Mehrwertsteuersatzänderungen in der Buchhaltung vergleichsweise unproblematisch, da die Änderungen die Mehrwertsteuersätze betreffen und nicht die Zuordnung von Waren zu Steuersätzen.

Alle Waren, die am 30. Juni 2020 mit 7% Mehrwertsteuer beaufschlagt werden, werden ab 1. Juli 2020 mit 16% beaufschlagt, es findet jedoch kein Wechsel von Volle auf Halbe Mehrwertsteuer statt!

Da die Anwendung intern mit Nettowerten arbeitet, lassen sich die korrekten Mehrwertsteuersätze anhand der Datumsangaben auch später problemlos rekonstruieren.

Dennoch sollten die Hinweise zur Handhabung beachtet werden. Sofern Probleme durch Missachtung dieser Hinweise auftreten, sind Korrekturarbeiten kostenpflichtig!

Buchen nach der Änderung

Um Aufträge nach der Mehrwertsteueranpassung mit dem alten Mehrwertsteuersatz zu buchen, ist es notwendig, zuvor den Mehrwertsteuersatz erneut umzustellen. Dies wird im Abschnitt Mehrwertsteuersätze ändern in diesem Artikel beschrieben.

Sammeln Sie die Buchungen zunächst und beschränken Sie die Umsetzung so auf möglichst wenige Aktionen

Da Belege oftmals zeitversetzt gebucht werden, muss vor jeder Buchung die Angabe des Mehrwertsteuersatzes auf dem Beleg geprüft werden.

Sofern der Beleg mit den alten Sätzen ausgewiesen wird, muss der Mehrwertsteuersatz vor der Buchung geändert werden.

Nach der Buchung muss der Mehrwertsteuersatz wieder hergestellt werden